Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 49-23

Landgericht Koblenz 5 S 38/22 vom 08.11.2023 (Beschluss)

1. Die erstinstanzliche Anwendung der Werte der Schwacke-Liste zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten ist nicht zu beanstanden.
2. Die Einwände der Beklagten mittels Internetbeispiel sind unkonkret und nicht fallbezogen.
3. Auf den Grundwert ist wegen zeitnaher Anmietung nach dem Unfall ein unfallbedingter Aufschlag gerechtfertigt.
4. Für eine Verletzung der Schadenminderungspflicht wäre die Beklagte vortrags- und beweisbelastet und ist dem nicht nachgekommen.
5. Kosten erforderlicher Nebenleistungen sind vom Schädiger zu erstatten.

Zusammenfassung: Das Berufungsgericht in Koblenz bestätigt eine amtsgerichtliche Entscheidung pro Schwacke zuzüglich Aufschlag und Nebenkosten. Dagegen gerichteter Vortrag der Beklagten mit einem Internetbeispiel und der Behauptung verfügbarer kostenloser Mietwagenangebote wird als unbeachtlich verworfen.

Bedeutung für die Praxis: Die Beklagte versuchte mit dem Verwies auf günstigere Preise im Internet das Urteil des Amtsgerichtes anzugreifen. Das vorgelegte Internetangebot wurde vom Landgericht Koblenz als unkonkreter Sachvortrag gewertet, da es einen falschen Zeitpunkt betraf, eine falsche Mietwagendauer, ein nicht konkret benanntes und daher nicht vergleichbares Fahrzeug oder ein gar im Zeitpunkt der Erhebung gar nicht angebotenes Fahrzeug-Beispiel, ... des Weiteren da die Verfügbarkeit und Kosten von Nebenleistungen nicht erkennbar waren und eine Selbstbeteiligung von 2.000 Euro nicht der tatsächlichen Anmietung entsprach. 
Den eher nicht so recht nachvollziehbaren Vortrag der Beklagten, der Geschädigte könnte beim Vermieter im Fall einer Inspektion oder Wartung kostenlos ein Fahrzeug erhalten, weshalb sie selbst keinen Schadenersatz im Rahmen des Normaltarifs erstatten müsse, hat das Gericht zwar in dem Fall verworfen. Der Einwurf hat das Gericht jedoch etwas ins Wanken gebracht, denn die Begründung fragt nach einem Beweis, dass der Geschädigte das kostenlose Angebot kannte. Richtig ist, dass Werkstätten günstige Werkstattersatztarife bieten, wenn gute Kunden gehalten werden sollen, damit sie immer wieder kommen. Der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass das kein Maßstab für den Schadenersatzbetrag für Mietwagen nach Unfällen ist.

Rechtskräftig durch weiteren Beschluss vom 01.12.2023

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben