Bundesgerichtshof bestätigt Abtretungsformular des BAV

Der BGH konkretisiert seine Anforderungen in Bezug auf die Transparenz der Formulierungen einer "Abtretung erfüllungshalber".

Das Urteil zum Az. VI ZR 27/23 (vom 17.10.23) ist der Urteilsdatenbank zu entnehmen.

Die von uns als Autovermieter-Vertretung empfohlenen Formulierungen sind vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Im Ergebnis dürfte klar sein, dass der überwiegende Teil der Abtretungen, die im Reparatur-, Sachverständigen-, Abschlepp- und Mietwagenbereich kursieren, falsch formuliert sind. Unsere Leistung für die Branche der Autovermieter und vermietenden Reparaturbetriebe sehen wir darin, 

- die juristisch richtigen Formulierungen zu kennen, in ein Formular zu bringen und der Branche ohne weitere Kosten zur Verfügung zu stellen,
- Verbandsmitglieder in Fällen der gerichtlichen Auseinandersetzung in diesem Punkt zu beraten, auch für die Entscheidung, in eine Berufung zu gehen oder die Revision zu beantragen und durchzuführen,
- die Risiken für und wieder einer Revision einzuschätzen und abzuwägen, wie notwendig der Revisionszug ist und wie gefährlich dagegen ein negatives Revisions-Ergebnis für tausende offene Forderungen und laufende Verfahren in den Instanzen.

Wir haben die juristischen Fragen richtig eingeschätzt und strategisch die richtige Entscheidung getroffen. Denn immerhin war die VHV bereits an mehreren Landgerichten mit ihrer letztlich falschen Sichtweise erfolgreich, ohne dass dort die Revision zugelassen wurde.

Hier haben wir uns in 2022 und immer wieder als in solchen Fragen der Durchsetzung von Ersatzwagenkosten kompetent hingestellt und allen Interessierten unsere Unterstützung angeboten: https://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/3661-angebot-unterstuetzung-bei-konkretem-sachvortrag.html

Wie man nun sehen kann, sind das keine leeren Worthülsen. Sprechen Sie uns also an, wenn Sie gute Hilfe gut gebrauchen können. 

Das von uns empfohlene Formular finden Sie (als BAV-Mitglied) im internen Bereich der BAV-Seite (mit BAV-Passwort) hier:

https://www.bav.de/aktuelles/intern/3864-abtretungsformulare-ab-04-2023.html 
("Abtretung erfüllungshalber" und "Abtretung an Erfüllung statt")

Wer diese Formulare verwenden will, kann Mitglied unserer Interessengemeinschaft werden. Wir brauchen diese Unterstützung dringend. Was Sie im Gegenzug von uns erwarten können, ist an diesem Beispiel deutlich geworden.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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