Lange Mietdauer: Geschädigter kann dem Schadengutachten vertrauen

Manchmal braucht die Werkstatt länger, als zunächst gedacht. Eine Angst, dass dann der Versicherer höhere Mietwagenkosten nicht tragen müsste, ist unbegründet.

Eine lange Verzögerung der Reparatur kann zwar dazu führen, dass die Mietwagenkosten stark ansteigen. Der Versicherer wird dann auch versuchen, dem Geschädigten anzulasten, er hätte sich statt des Mietfahrzeuges eine Notreparatur seines Fahrzeuges überlegen sollen.

Aber Geschädigte, die nicht auf der Basis eines Kostenvoranschlages reparieren lassen, sondern einen Sachverständigen mit der Erstellung eines privaten Schadengutachtens beauftragt haben, sind vor dem Vorwurf der Verletzung der Schadenminderungspflicht geschützt. Ist im Gutachten geklärt, dass eine Notreparatur nicht sinnvoll ist, ist der Geschädigte aus dem Schneider, auch wenn die Mietwagenkosten steigen. Das ist auch nicht anders zu sehen, wenn ein vom Gericht bestellter Sachverständiger anders als der selbst beauftragte Sachverständiger später feststellt, dass eine Notreparatur doch möglich und sinnvoll gewesen wäre, um hohe Mietwagenkosten zu vermeiden.

In einem Fall - verhandelt am OLG Celle (Az. 14 U 19/23, Urteil vom 13.09.2023) - waren ca. 7.000 Euro Mietwagenkosten aufgelaufen, weil sich die Reparatur verzögerte. Im Gerichtsprozess wurde zwar geklärt, dass das erste Gutachten in diesem Punkt nicht korrekt gewesen sei. Doch das könne dem Geschädigten nicht angelastet werden und so hatte der Versicherer des Unfallverursachers die hohen Mietwagenkosten zu bezahlen.

Letztlich hatte sich der Versicherer nur deshalb so standhaft gegen die Zahlung der Mietwagenkosten gewehrt, weil ihm die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten im Vergleich zu der ca. ebenso teuren Reparatur eine gute Gelegenheit schien, der Seite des Anspruchstellers die Unverhältnismäßigkeit der Kosten für einen Ersatzwagen vorzuwerfen. Damit ist der Versicherer jedoch gescheitert.

Das Urteil ist auch als MRW-aktuell-Newsletter besprochen worden und in der BAV-Urteilsdatenbank abrufbar.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

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