Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 7-23

Amtsgericht Varel 5 C 171/22 vom 03.01.2023

1. Die Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten kann anhand des Mietwagenspiegels der Firma DAT vorgenommen werden.
2. Die geforderten Mietwagenkosten für Ersatzmobilität unterhalb des mit der DAT-Liste geschätzten durchschnittlichen Marktpreises sind von der beklagten Haftpflichtversicherung zu erstatten.
3. Die in Rechnung gestellten Desinfektionskosten stellen einen auf den Unfall zurückzuführenden und damit ersatzfähigen Schaden dar.

Zusammenfassung: Das angerufene Gericht schätzt die zu erstattenden Mietwagenkosten mittels der Liste von DAT. Auf der Basis dieser Werte hatte der Kläger seinen Anspruch begründet und das Gericht keinen Grund gesehen, davon abzuweichen. Zumal die Beklagte dagegen nichts konkretes vorgetragen hatte, werden die Kosten in Bezug auf die Ersatzmobilität vollständig zugesprochen.

Bedeutung für die Praxis: Seit mehreren Jahren bietet die Firma DAT eine weitere Mietpreisliste an, die dritte Alternative. Deren erhobene Werte liegen ca. im Bereich von Schwacke. Die Gerichte haben sich bisher wenig mit der Methode und den Werten befasst. Grundsätzlich lässt sich auch auf dieser Basis der zu erstattende Betrag nach § 287 ZPO schätzen. Will die Klägerseite damit arbeiten und ihren Anspruch begründen, wird ein elektronischer Zugang benötigt. Die Firma DAT bietet das System nach hier vorliegender Erfahrung auch zum Test an.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
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Tel.  030 - 25 89 89-45
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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