BGH bestätigt Erstattungsfähigkeit von Desinfektionskosten

Der BGH hat im Dezember einen Fall zu der Frage verhandelt, ob im Rahmen der Fahrzeugbegutachtung (und damit gleichbedeutend auch -reparatur und -vermietung) Desinfektionskosten vom Schädiger zu ersetzen sind.

„Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Ebenso wie die Wahl seines individuellen Hygienekonzepts selbst steht auch die betriebswirtschaftliche Entscheidung, ob die hierfür anfallenden Kosten gesondert ausgewiesen oder als interne Kosten der Arbeitssicherung in die Kalkulation des Grundhonorars "eingepreist" werden, grundsätzlich dem Sachverständigen als Unternehmer zu. Angesichts der nur vorübergehenden Natur jedenfalls der verschiedenen Phasen der Corona-Pandemie mag es sogar ein Ausdruck des Bemühens um Kostentransparenz sein, die Pauschale für die Dauer ihres Anfallens gesondert auszuweisen. Entgegen den Zweifeln des Berufungsgerichts begegnet es daher keinen grundsätzlichen Bedenken, dass der Sachverständige die Corona-Desinfektionspauschale gesondert berechnet hat.“

Der BGH hat das Verfahren an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Landgericht Stuttgart hat zu klären, wie die erstattungsfähige Höhe der Desinfektionskosten zu ermitteln ist. Denn im Sachverständigenwesen ist die Desinfektionspauschale keine übliche Leistung (wie auch bei den Autovermietungen, anders in den Werkstätten) .

„Insbesondere wird das Berufungsgericht zunächst in eigener tatrichterlicher Verantwortung zu prüfen haben, ob sich die bestehende Lücke in dem zwischen dem Kläger und dem Sachverständigen geschlossenen Werkvertrag durch eine ergänzende Vertragsauslegung schließen lässt und ob, sofern dies nicht der Fall ist, eine einseitige Bestimmung der Gegenleistung durch den Sachverständigen im Wege der Rechnungstellung anzunehmen ist.“

Hinweis:
Das BGH-Urteil hilft in Altfällen, in denen die Desinfektionspauschale bei der Vermietung berechnet wurde und nun vom Versicherer außergerichtlich oder bereits im Rechtsstreit verlangt wird. In neuen Fällen ist es sicher so zu sehen, dass die Zeit der Desinfektionspauschale vorbei ist, da die Gefahren der Pandemie weitgehend gebannt sind.

BGH-Urteil ansehen

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