BGH zum Nutzungsausfallschaden

Fällt das Fahrzeug eines Geschädigten wegen eines Unfalls aus, besteht grundsätzlich ein Anspruch gegen den Schädiger und seinen Versicherer nicht nur auf Abschlepp- und Reparaturkosten, auf Ersatz der Kosten zur Feststellung der Höhe des Reparaturschadens / Kosten der Ersatzbeschaffung und Kosten der Rechtsberatung, sondern auch auf Erstattung des Ausfallschadens (Kosten zur Ersatzanmietung oder pauschal auf Nutzungsausfall).

Zwei eigentlich bekannte Ausnahmen besteht dann, wenn der Geschädigte in der Zeit des Ausfalls seines Fahrzeuges sehr wenig fährt (Grenze unter 20 km am Tag, dann z.B. Taxikosten zu erstatten, aber auch hier wieder Ausnahmen!) oder wenn er über mehrere Fahrzeuge verfügt und daher ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht.

Ein Porschefahrer fand das nun nicht angemessen und hat einen Rechtstreit um die Zumutbarkeit eines 3er BMW in allen drei Instanzen bis zum BGH verloren. Zwar ging es nicht um Schadenersatz nach einem Unfall, doch auch hier um die Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit.

Zitat BGH VI ZR 35/22 vom 11.10.2022:

"Aus der vorübergehenden Entziehung der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs kann sich zwar ein ersatzfähiger Vermögensschaden ergeben. Ein solcher scheidet jedoch vorliegend aus, weil der Klägerin nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ein Zweitwagen zur Verfügung stand, dessen Nutzung ihr zumutbar war. (...) muss die Entbehrung der Nutzung auch deshalb "fühlbar" geworden sein, weil der Geschädigte das Fahrzeug mangels eines weiteren geeigneten Kraftfahrzeugs für seine alltägliche Lebensführung wirklich gebraucht hätte. (...) Die Unzumutbarkeit der Nutzung des weiteren Fahrzeugs und damit ein Schaden lassen sich nicht mit dem Argument begründen, dass das Fahrzeug, dessen Nutzung vorübergehend entzogen ist, gegenüber dem Zweitfahrzeug eine höhere Wertschätzung des Geschädigten erfahre, etwa weil ihm ein höheres Prestige zukomme, es ein anderes Fahrgefühl vermittle oder den individuellen Genuss erhöhe. Denn dabei geht es um die Lebensqualität erhöhende Vorteile, die keinen ersatzfähigen materiellen Wert darstellen. Die genannten Gesichtspunkte betreffen nicht die alltägliche Nutzbarkeit zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung und entziehen sich daher einer vermögensrechtlichen Bewertung."

Daher wiederholen wir den Hinweis an Autovermietunternehmen und Verbraucher, die nach einem Unfall einen Mietwagen nutzen möchten, dass vor der Anmietung eines Ersatzwagens die Frage geklärt werden muss, ob der Geschädigte Zugriff auf einen eigenen Zweitwagen hat. Der muss allerdings für ihn nutzbar sein, ohne dass sich Familienmitglieder einschränken müssen. Nutzen Frau oder Kinder den Zweitwagen, müssen die sich nicht einschränken. Dann besteht der Anspruch auf den Ausfallschaden / Mietwagenkosten.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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