LG Stuttgart positiv (nicht rechtskräftig): erstinstanzlich gewonnen, Berufung am OLG erwartet.
LG Stuttgart 10 O 125/09 vom 11.10.10
Nach §5 RDG erfolgt eine erlaubte Rechtsdienstleistung, auch bei Sammelklage.
LG Stuttgart 10 O 125/09 vom 11.10.10
Nach §5 RDG erfolgt eine erlaubte Rechtsdienstleistung, auch bei Sammelklage.