LG Frankenthal 2 S 163/10: Abtretung wirksam
Laut Entscheidung des Landgerichtes Frankenthal ist die Abtretung erfüllungshalber sehr wohl wirksam. Die Geltendmachung der Forderung bei der Versicherung ist eine Nebenleistung und damit nach RDG erlaubt.