LG Frankenthal 2 S 163/10: Abtretung wirksam

Laut Entscheidung des Landgerichtes Frankenthal ist die Abtretung erfüllungshalber sehr wohl wirksam. Die Geltendmachung der Forderung bei der Versicherung ist eine Nebenleistung und damit nach RDG erlaubt.

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