Unterschlagungen: Unsere Problembeschreibung, die Vorschläge an den Gesetzgeber und das Ergebnis

Am 04. Dezember des letzten Jahres haben wir zusammen mit Sixt, Systemdienstleistern, einem führenden Auto-Abo-Anbieter und größeren mittelständischen Autovermietern folgenden Brandbrief an drei Bundesministerien gesendet:

Bitte der Autovermieter an die Politik: Weichen zur Bekämpfung organisierter Kfz-Unterschlagungen und -Diebstähle stellen

Die Branche bittet die Politik um mehr Aufmerksamkeit für ein – vor allem für kleinere Anbieter – existenzgefährdendes Problem: Unterschlagung und Diebstahl von Mietfahrzeugen.

Autovermieter nehmen pro Jahr mehr als 300.000 Neufahrzeuge in ihre Flotte auf. Die Stärke der Autovermietungsbranche garantiert einen erheblichen Teil (10 Prozent) des jährlichen Neuwagenabsatzes vor allem inländischer Fahrzeughersteller.

Die Fallzahlen bei Diebstählen und Unterschlagungen von Mietfahrzeugen nehmen seit Jahren zu. In 2024 wurden nahezu 4.000 Fahrzeuge unterschlagen und 16.000 Fahrzeuge gestohlen. Jeder Einzelfall kann ein kleines Unternehmen der Autovermietung existenziell gefährden. Große Anbieter sind von hohen Verlusten betroffen. Allein Fahrzeug-Unterschlagungen verursachen in Deutschland einen Schaden von ca. 200 Millionen Euro pro Jahr.

Fakten:

Autovermieter haben eine hohe Bedeutung für den Absatz von Neufahrzeugen.

Autovermieter leiden zunehmend unter kriminellen Operationen durch Unterschlagung und Diebstahl.

Details der Fahrzeugzulassung wie tausendfach gestohlene Blanko-Zulassungs-Bescheinigungen sind der Nährboden für die Kriminalität.

Verbraucher und Vermieter sind von Totalverlusten betroffen und erheblich verunsichert, private und gewerbliche Existenzen stehen dabei auf dem Spiel.

Behörden von Bund und Ländern reagieren nicht auf ein selbst verursachtes Problem.

Erforderliche Maßnahmen:
– Bargeldobergrenze 10.000 Euro für mobile Güter
– Problem in Gänze erfassen, Öffentlichkeit herstellen
– Pflichten für Online-Verkaufsplattformen
– Digitalisierung Fahrzeugeigentum und Eigentumsübergang
– Recht ändern: Beweislastregeln oder Ausnahme § 935 BGB bei Unterschlagung
– Kurzfristig Maßnahmen gegen Entwendungen einleiten

Ausführlich:

Die hauptsächliche Ursache für hohe und weiter steigende Fallzahlen ist, dass mehr als 182.332 Stand 02.01.25) Blanko-Zulassungsbescheinigungen im Umlauf sind. Kriminelle Banden brechen immer wieder in schlecht gesicherte Liegenschaften von Behörden ein und stehlen meist gleich tausende ungenutzte Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie weitere brauchbare Instrumente wie Behördensiegel. Damit lassen sich per Fälschung echt aussehende neue Zulassungsbescheinigungen erstellen. So werden Verbraucher getäuscht, die meist mehrfach fünfstellige Euro-Beträge in bar für eine Übernahme des Fahrzeuges übergeben. Unterschlagene und gestohlene Fahrzeuge werden vielfach direkt in Deutschland weiterverkauft. Interessenten finden sie in bekannten Autobörsen wie Kleinanzeigen.de oder Mobile.de Die Fahrzeuge können vom neuen Käufer nicht zugelassen werden, wenn der Eigentümer eine Straftat gemeldet hat und die Zulassungsstellen daraufhin die Ummeldung ablehnen. Es kommt zum Streit um die Frage, wer nun rechtmäßiger Inhaber ist. Gerichte entscheiden für den Verbraucher oder den Autovermieter darüber, ob der Verbraucher das Fahrzeug vom kriminell handelnden Verkäufer gutgläubig erworben hat oder er grob fahrlässig handelte. Eine der beiden Parteien erleidet einen Schaden in Höhe des Fahrzeugwertes, das Geld ist mit dem kriminell handelnden nichtberechtigten Verkäufer weg.

Das Bundesverkehrsministerium, das Bundesinnenministerium und das BKA sind in 2023 auf das Problem angesprochen und um Lösung gebeten worden. Es wurden Vorschläge übermittelt. Die Behörden lehnten die Ideen ab und hatten selbst keine Lösungsvorschläge. Die Bitte der Branche um Hilfe bei diesem für sie sehr ernstzunehmenden Problem ist versandet. Gleichzeitig steigen die Fallzahlen weiter.

Immer mehr Vermieter und Verbraucher erleiden immer häufiger einen solchen Unterschlagungsfall. Doch die für die Normen und Abläufe der Kfz-Zulassung zuständigen Behörden des Bundes und der Länder nehmen das Problem nicht ernst genug. Hinzu kommt, dass unsere Erfahrungen mit Polizeibehörden negativ sind. Es gibt Fälle, in denen Ermittlungsbehörden machtlos sind, selbst wenn sie Tätern gegenüberstehen. Werden diese festgesetzt, kommen sie wegen nicht bestehender Fluchtgefahr schnell wieder auf freien Fuß. Zu dem Zeitpunkt kann noch nicht einmal ausreichend dazu ermittelt worden sein, ob der Verdächtige Teil einer groß agierenden Organisation ist, die ihn in der Folge lieber untertauchen lässt. Die Kapazitäten der Ermittlungsbehörden reichen nicht aus und eine länderübergreifende Zusammenarbeit ist nicht erkennbar.

Verbraucher sind zu wenig sensibilisiert, daher den kriminellen Organisationen schutzlos ausgeliefert.
Insgesamt ergibt sich ein Bild des hilflosen Staates, der sich in seinen bürokratischen Abläufen und Zwängen verstrickt hat und das Land in diesem Punkt dem Verbrechen überlässt. Der Schaden für Verbraucher, Wirtschaft und für das Vertrauen des Einzelnen in die Hoheit des Staates schwindet. Daher bitten wir Sie hiermit, sich dieser Form der Kriminalität mit geeigneten präventiven Maßnahmen anzunehmen.

Wir halten folgendes für erforderlich:

1. Bargeld-Höchstgrenze für hochwertige mobile Güter
Die Unterschlagungsgefahr besteht vor allem für hochwertige mobile Güter wie Kraftfahrzeuge in der Vermietung und bei sonstiger Überlassung wie Probefahrten zur Verkaufsanbahnung. Wir schlagen vor, für den privaten Kauf von Produkten außerhalb eines Ladengeschäftes durch eine Privatperson von einem privaten oder (vermeintlich) gewerblichen Verkäufer eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro einzuführen. Da in der Regel – damit es sich lohnt – hochwertige Fahrzeuge unterschlagen werden, wäre dem Betrug mit einer 10.000 Euro-Bargeld-Obergrenze der Nährboden entzogen. Informierte Verbraucher würden diese Grenze sofort nach ihrer Einführung beachten, denn auch für sie sind Bargeldzahlungen in dieser Höhe eine seltene und bereits heute mit Unbehagen verbundene Ausnahme.

2. Zentrale Erfassung gestohlener Zulassungsbescheinigungen
In mehreren Zulassungsstellen wurden in den vergangenen Jahren über 180.000 (oder noch mehr) Blankoformulare der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie weitere Fälscherausrüstung entwendet. Das ermöglicht erst den unkomplizierten und lukrativen Weiterverkauf unterschlagener Fahrzeuge und ist somit entscheidende Grundlage der kriminellen Aktivitäten zur Erlangung hoher Bargeld-Beträge. Wir schlagen vor, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein zentrales Register einzurichten, in dem sämtliche dem Staat abhandengekommene Zulassungsbescheinigungen mit der Seriennummer erfasst und allen Interessierten – auch Verbrauchern – öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Ziel besteht darin, eine Möglichkeit zur sofortigen Überprüfung der Echtheit von Fahrzeugdokumenten zu schaffen und gestohlene Dokumente umgehend zu erkennen.
Das geäußerte Gegenargument, dass auch die kriminellen Organisationen darauf Zugriff hätten, ist vorgeschoben. Denn wenn sie die Fälschung der Fahrzeugdokumente nicht mehr verschleiern können, laufen sie Gefahr, als nichtberechtigter Verkäufer erkannt zu werden. Den Verbrauchern sollte eine einfach zu bedienende und kostenfreie Möglichkeit per Staats-App zur Überprüfung bereitgestellt werden. Das Prinzip der Verhinderung einer Unterschlagung ist vor das Prinzip der erfolgreichen Ermittlung zu stellen.

3. Informationspflichten für Internet-Marktplätze
Onlineplattformen wie mobile.de oder autoscout24.de sind zu verpflichten, den Anbietern (also den vermeintlichen Fahrzeugeigentümern) das Hochladen der Zulassungsbescheinigungen vorzuschreiben und diese selbst zu prüfen. Nur geprüfte Fahrzeuge sollten inseriert werden können. Der Name und die Anschrift des Halters (Verkäufers und gleichzeitig des Inserenten) müssen in der Online-Kopie der Zulassungsbescheinigung für den Interessenten erkennbar sein. Er kann weitere Daten aus Gründen des Datenschutzes anonymisieren.
Für Einsteller von hochwertigen zu verkaufenden Gütern wie Kraftfahrzeugen ab einem Wunschpreis von 10.000 Euro ist den Online-Marktplätzen eine verpflichtende Identitätsprüfung des Einstellers vorzuschreiben, um anonyme oder fingierte Angebote und das sofortige Untertauchen nach erfolgter Geldübergabe zu unterbinden.

4. Digitalisierung und Echtheitsprüfung von Eigentumsnachweisen
Der Zulassungsprozess ist schnellstmöglich vollständig zu digitalisieren. Die papierbasierten Zulassungsbescheinigungen sollten durch einen digitalen Eigentumsnachweis ersetzt werden. Dieser könnte zentral über das KBA geführt und mit der verifizierten digitalen Identität (eID) des Eigentümers verknüpft werden. Bis zur vollständigen Digitalisierung wäre eine verpflichtende Echtheitsprüfung über ein digitales Register (Punkt 2) erforderlich, bevor eine Fahrzeugübereignung rechtlich wirksam wird.

5. Einschränkung des gutgläubigen Erwerbs und Beweislastregelung
Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es, Fahrzeuge unter bestimmten Umständen „gutgläubig“ zu erwerben, obwohl sie aus einer Unterschlagung stammen. Der Eigentümer hat derzeit, um das Fahrzeug zurückzubekommen, zu beweisen, dass der neue Käufer nicht in gutem Glauben gehandelt hat. Angesichts der professionellen Fälschungen ist dieser Grundsatz im Kfz-Bereich aufzuheben (Beweislastumkehr bei Kraftfahrzeugen und ggf. auch anderen hochwertigen mobilen Gütern). Käufer sollten nachweisen müssen, dass sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Sie sollten dazu verpflichtet sein, im Kaufprozess vorgelegte Dokumente sowie weitere Unterlagen und Informationen offenzulegen. Es ist hierzu eine Ausnahmeregelung vom § 932, Abs, 2 BGB zu schaffen. Alternativ könnte § 935, Abs. 1 um den Fall der Unterschlagung ergänzt werden, allgemein oder mobiler Güter.

6. Erhöhte Sicherheit der Zulassungsbescheinigungen
Die Herstellung, Verwahrung und Ausgabe von Zulassungsbescheinigungen müssen stärker gesichert und kontrolliert sowie zentral überwacht werden. Hierfür ist kurzfristig ein bundesweiter Mindeststandard zu definieren.

Zusammenfassung:

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind notwendig, um die Zahl der Fahrzeugunterschlagungen und den jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden signifikant zu reduzieren. Sie schaffen Transparenz für Verbraucher, Rechtssicherheit für Unternehmen und verbesserte Eingriffsmöglichkeiten für die Strafverfolgung. Die Nutzung der Schwachstellen des Kfz-Zulassungssystems zur Finanzierung krimineller Organisationen auf dem Rücken von Verbrauchern und Autovermietern kann und sollte umgehend beendet werden.

Unterzeichnet haben Sixt, Arndt, Wucherpfennig, FINN, Choice, Muhr und City-Car.

Wir sind fassungslos über die bisherige mangelnde Reaktion der Bundesministerien: Zwei mal Null, einmal nutzlos.

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