Unfall mit Mietwagen und Haftungsreduzierung, was die Zukunft bringt
Die Vereinbarung einer Haftungsreduzierung ist ein wichtiger Vertragsbestandteil in den allermeisten Mietwagenverträgen mit Endkunden, egal ob privat oder gewerblich. Denn einerseits würden Mieter kein Fahrzeug verwenden wollen, bei dem sie im Fall eines Totalschadens für den gesamten Fahrzeugwert haften würden. Und andererseits ist der Umsatz, der mit dem Verkauf einer Haftungsreduzierung zu erzielen ist, für Autovermieter eine wichtige Einnahmequelle, um im Schadenfall die Kosten des Schadens tragen zu können.
Im Fall einer Beschädigung des Mietfahrzeuges dürften die allermeisten Autovermieter heute davon ausgehen, dass der Mieter lediglich die Selbstbeteiligung zu erstatten hat. Die Differenz zwischen tatsächlicher Schadenhöhe und Selbstbeteiligung trägt dann der Vermieter.
(Ob der Vermieter hierfür eine Flottenversicherung abgeschlossen hat soll an dieser Stelle dahingestellt bleiben.)
Worum geht es?
Vielleicht interessieren wir uns heute viel zu wenig dafür ob der Mieter gegen Obliegenheiten aus dem Mietvertrag verstoßen hat. Die ersten beiden Aspekte sind leicht zu klären und jedem von uns geläufig:
1. Aus den für Mietbedingungen dürfte sich in der Regel ergeben dass in einem solchen Fall die Polizei hinzuzuziehen ist. Hat der Mieter das nicht gemacht, ergibt sich daraus ein Schadenersatzanspruch, weil der Vermieter nicht in der Lage ist, zu prüfen, ob gegebenenfalls schuldhaftes Verhalten des Mieters ursächlich oder mitursächlich für eine Schadenereignis ist.
2. Aus den Mietbedingungen dürfte sich meist auch die Verpflichtung ergeben, den Vermieter im Augenblick kurz nach dem Schadenereignis direkt darüber zu informieren.
Aber darüber hinaus?
Hier soll der Blick jedoch auf weitere Aspekte gelenkt werden. Moderne Fahrzeuge sind in der Lage, Fahrverhalten und damit zum Beispiel auch die Geschwindigkeit zum Unfallzeitpunkt zu dokumentieren.
Schauen wir beispielhaft auf einen Wildunfall. Bei dieser Schadenart geht man erst einmal davon aus, dass dem Mieter kein Schuldvorwurf zu machen ist. Vielleicht kann man jedoch sagen, dass mit Mietwagen (wie vielfach auch mit eigenen Fahrzeugen) in der Regel mindestens mal „etwas zu schnell“ gefahren wird. Die gefahrene Geschwindigkeit ist ein wichtiger Aspekt für den Eintritt des Wildschadens. Wer langsam fährt, kann durch Bremsen (und eingeschränkt auch Ausweichen) den Schaden möglicherweise verhindern. Er hat mehr Zeit zur Reaktion. Auch fällt die Höhe des Schadens geringer aus. Oder anders ausgedrückt: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung mitursächlich für einen Anstoß ist und das Ausmaß des Schadens ist, dürfte relativ hoch sein. Wenn wir also nachweisen könnten, dass der Wildunfall im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung steht, bestünden große Chancen, einen weit über dem Betrag der Selbstbeteiligung liegenden Gesamtschaden zum Teil vom Mieter ersetzt zu bekommen.
Die Entwicklung der Fahrzeugtechnik schreitet selbstverständlich immer weiter voran. Vielleicht schon in naher Zukunft könnte es möglich sein, nach einer Unfallmeldung vom Fahrzeughersteller Daten zur Fahrzeugnutzung im Augenblick des Geschehens zu erhalten. Ich stelle mir vor, dass das auf der einen Seite zu einer erheblichen Kostenreduzierung führen könnte, wenn man auf einem rechtssicheren und einfach zu beschreitenden Weg an diese Daten herankommen könnte, um die eigenen Fuhrparkkosten bzw. Versicherungskosten zu reduzieren. Ein weiterer Aspekt wäre darin zu sehen, dass – wenn die Branche solche Sanktionsmittel zur Verfügung hat – sich das Verhalten von Mietern mit unseren Fahrzeugen vielleicht grundsätzlich in unserem Sinne verändern würde.
Das Thema hat auch einen Zusammenhang zur Entwicklung von rechtlichen Rahmenbedingungen der Versicherungsverträge. Im Privatbereich nehmen solche Verträge zu, bei denen sich die Höhe der Prämie am Fahrverhalten des Nutzers orientiert. Wer sich defensiv im Straßenverkehr bewegt zahlt weniger Prämie. Warum sollte das nicht auch in der Fahrzeugvermietung möglich sein? Wenn wir es schafften, den Mietvertrag und die Bedingungen des Vertrages transparent zu halten und den Umgang mit dem Fahrzeug während der Miete zum Ereigniszeitpunkt rückwirkend zu erkennen, werden sich Mieter mit unseren Fahrzeugen anders bewegen. Das wäre also eine weitere Zielrichtung, die den Versicherer einbezieht.
Wir werden uns mittelfristig damit befassen, wie eine solche Lösung etabliert werden kann.