Transporter-Maut

Die Regelungen zur Lkw-Maut in Deutschland sollen demnächst durch das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ geändert werden. Der Kern sind generelle Anhebungen der Maut-Sätze und eine Überarbeitung von Ausnahmen. Darunter fallen jedoch auch zwei Regelungen mit Bezug zur Autovermietung. Wir hatten bereits darüber berichtet.

Punkt 1 ist das Vorhaben, in Zukunft auch kleinere Fahrzeuge ab schwerer als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgericht mautpflichtig zu machen. Mieter von Fahrzeugen ab 7,5 Tonnen sind bereits heute mautpflichtig. Das soll als auf kleinere Fahrzeuge ausgeweitet werden. Damit kommen mehr Mieter als bisher in Berührung mit der Lkw-Maut. Hier wird der Vermieter aufklären und ausführlich informieren müssen.

Punkt 2 ist eine neue Ausnahme, die für Handwerker gelten soll. Nach den bisherigen Formulierungen im Gesetzesentwurf – dieser wird demnächst im Bundestag diskutiert – sind Handwerker von der Lkw-Maut befreit, sofern sie Material oder Ausrüstung auf die Baustelle mitnehmen oder etwas ausliefern, dass sie in ihrer Werkstatt hergestellt haben. Handwerker mieten auch Autos, die grundsätzlich mautpflichtig sein können.

Der Bundesverband der Autovermieter hat zuständigen Verkehrspolitikern vor einigen Tagen verdeutlicht, dass es rund um diese beiden Punkte Klarstellungen geben muss.

Offen sind folgende Fragen:

Ist es Ziel der Regelungen rund um die Lkw-Maut, dass ein privater Mieter eines Fahrzeuges > 3,5 Tonnen zum Beispiel im Rahmen seines Umzuges mautpflichtig sein soll?

Wie soll ein Handwerker bei Verwendung eines Mietfahrzeuges nachweisen, dass er ein hergestelltes Produkt zum Kunden transportiert hat und damit die Lkw-Maut für die Fahrt, die dem Vermieter als Halter des Fahrzeuges belastet wurde, von ihm nicht zu zahlen ist und eine mautbefreite Fahrt stattgefunden hat?

Wir setzen darauf, dass die Verkehrspolitiker der Ampel im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Besonderheiten rund um die Verwendung von Mietfahrzeugen berücksichtigen werden.

Verbandsintern stehen den BAV-Mitgliedern weitere Informationen zur Verfügung. Neue Entwicklungen werden ergänzend dargestellt.

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