Internationale Verfolgung von Verkehrsverstößen

 

Verkehrsverstöße im Ausland werden inzwischen auch in Deutschland
verfolgt und vollstreckt. Der Fahrzeughalter wird dazu aus dem Land
angeschrieben, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Der Halter
muss nach deutschen Recht die Gelegenheit bekommen, seine
Fahrereigenschaft zu verneinen, damit in Deutschland vollstreckt werden
kann. Im anderen Fall würde das Bundesamt der Justiz nicht gegen ihn
vorgehen. Bußgelder in anderen Ländern, in denen auch eine sogenannte
Halterhaftung besteht, könnten jedoch dort bei einer Wiedereinreise –
zum Beispiel an einem Flughafen – vollstreckt werden.

Einige
Oberlandesgerichte haben zu diesem Themenfeld inzwischen geurteilt wie
das OLG Düsseldorf III-3 AR 6/11 und III-3 AG 1/12 und das OLG Köln 2
SsRs 2/12.

Nähere Informationen und Beratungen hält der Verfasser für seine Mitglieder auf Abfrage bereit. Tel. 030-258989-45.

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