Elektrofahrzeuge in der Autovermietung und politische Ideen einer Regulierung

Elektrofahrzeuge haben es derzeit in der Vermietung noch schwer. Es gibt zwar einige Unternehmen, die sich darauf spezialisiert und sich ihren besonderen Kundenstamm erarbeitet haben, doch das sind Ausnahmen. Die überregionalen Unternehmen bieten Elektrofahrzeuge an, doch ist der Anteil an der Gesamtflotte überschaubar. Insgesamt sind die Flotten dominiert von Verbrennerfahrzeugen, die neuesten Umweltstandards entsprechen, ohne bisher einen Umstieg auf Elektromobilität darzustellen.

Die Gründe sind oft genannt. Es beginnt bei höheren Anschaffungspreisen bei Herstellern und Importeuren und in der Folge einem in der Kalkulation zu berücksichtigen Kostenaufschlag im Rahmen der Flottenfinanzierung. Am Ende der Nutzungszeit ist mit einem unkalkulierbaren und zumeist enttäuschenden Restwert nach der Mietwagennutzung zu rechnen. Immer wieder mussten Vermieter in jüngster Vergangenheit ihre Kalkulationen anpassen. Vereinzelt gab es gigantische Abschreibungen. Doch damit nicht genug, mangelt es auch am Kundeninteresse. Aufgrund der höheren Kosten im Vergleich zu herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen können die Vermieter ihre Kunden nicht mit im Vergleich niedrigeren Preisen oder zeitweisen Rabatten zu überzeugen versuchen.

Wie weit sind die Initiativen der EU entwickelt, die Treibhausgas-Emissionen des Verkehrssektors zu senken?

Einige EU-Mitgliedstaaten haben eigene Maßnahmen ergriffen. Beispielsweise hat Frankreich verbindliche Quoten für saubere Fahrzeuge in Unternehmensflotten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 müssen 10 % der erneuerten Flottenfahrzeuge elektrisch sein; dieser Anteil steigt bis 2030 auf 70 Prozent.
Zur diesbezüglichen Gesetzgebung in Frankreich: Quoten für Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten – Beev

Zudem hat die EU die Verordnung über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verabschiedet, die am 13. April 2024 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung zielt u.a. darauf ab, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen und somit die Akzeptanz und Nutzung solcher Fahrzeuge zu fördern.
Kommentierung / Erklärung der Gesetzgebung dazu: AFIR-Verordnung: Das müssen Sie wissen

In Deutschland existiert die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), die Kraftstoffanbieter verpflichtet, den CO₂-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu reduzieren. Diese Quote steigt schrittweise von 6 % im Jahr 2021 auf 25 % im Jahr 2030. Unternehmen mit Elektrofahrzeugen können THG-Prämien beantragen, was einen gewissen finanziellen Anreiz für die Integration von Elektrofahrzeugen in Firmenflotten darstellt.
Hier ein Beitrag dazu: THG-Quote und THG-Prämie: Was Unternehmen bei Firmenwagen beachten müssen

Zusammenfassend: Auf EU-Ebene gibt es derzeit noch keine verbindliche Quote für Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten. Stattdessen setzt die EU bisher auf Emissionsgrenzwerte und den Ausbau der Ladeinfrastruktur, während einzelne Mitgliedstaaten, wie Frankreich, eigene Quotenregelungen eingeführt haben.

EU-Kommission und Teile des deutschen Politikbetriebs haben nun die Idee entwickelt, den Betreibern von großen Flotten eine Zwangs-Quote elektrisch betriebener Fahrzeuge aufzuerlegen.

Aktueller Stand der Bemühungen der EU, die Umweltbilanz des Verkehrssektors zu verbessern

  1. CO₂-Flottengrenzwerte für Hersteller:
    Bereits eingeführt sind Grenzwerte für die durchschnittlichen CO₂-Emissionen von Neuwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Diese Regelung zwingt Automobilhersteller, den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge zu erhöhen, um Strafzahlungen zu vermeiden.
  2. Fit for 55-Paket:
    Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets hat die EU den Weg freigemacht für eine weitgehende Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge:
    – Ab 2035 dürfen in der EU nur noch Neufahrzeuge verkauft werden, die emissionsfrei sind.
    – Dieses Ziel unterstützt eine wachsende Integration von E-Fahrzeugen in Flotten.
  3. Diskussion über verbindliche Quoten:
    Es wird derzeit darüber diskutiert, ob Unternehmen in der EU mit großen Fahrzeugflotten verpflichtet werden sollen, einen bestimmten Anteil ihrer Fahrzeuge emissionsfrei zu gestalten. Dabei sind mögliche Ziele:
    – Förderung von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen.
    – Beschleunigung der Dekarbonisierung durch Vorgaben für Flotten, ähnlich wie in Frankreich.
  4. Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR):
    Parallel dazu wird der Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur vorangetrieben. Diese Maßnahme ist entscheidend, um eine Quotenregelung praktikabel und durchführbar zu machen.
  5. Französisches Modell als Vorbild:
    Frankreich hat bereits Quoten eingeführt: Bis 2030 müssen dort 70 % der erneuerten Flotten emissionsfrei sein. Es gibt Überlegungen, dies EU-weit als Standard zu übernehmen.

Autovermiet-Markt und Verkehrsinfrastruktur noch lange nicht bereit für verbindliche Elektroauto-Quote

Dem neu gewählten EU-Verkehrskommissar Tzitzikostas wurde im Rahmen seiner Anhörung vor seiner Berufung die Frage gestellt, ob er Quoten für Flotten befürworte. Darüber ist zu lesen:

„Ein Punkt, in dem die künftige Kommission die E-Mobilität unterstützen könnte, sind wohl Firmenflotten. Auf die konkrete Frage aus dem Ausschuss, ob er sich dazu verpflichten würde, per Gesetz verbindliche Ziele für Elektroflotten vorzuschreiben, sagte Tzitzikostas laut Politico nach einigem Zögern zu, eine solche Initiative zu unterstützen. Firmenflotten machen EU-weit rund die Hälfte aller Neuzulassungen aus und sind somit ein großer Hebel, E-Autos auf die Straßen zu bringen. Da diese Fahrzeuge meist geleast werden, könnten sie nach wenigen Jahren als Gebrauchtwagen zur Verfügung stehen, so der Politiker. „Ich kann nicht sagen, ob dies durch Anreize oder Steuern geschehen würde, aber ich kann gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausschließen“, sagte er über seine Pläne für seine E-Flotten-Förderung.“

Quelle: https://www.electrive.net/2024/11/05/neuer-eu-verkehrs-kommissar-will-an-verbrenner-aus-festhalten/

Nun scheint die EU also eine Quotenregelung für Großflotten vorzubereiten. Derartige Regelungen sollen Teil der umfassenderen Strategie der EU werden, bis 2050 klimaneutral zu werden und die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor signifikant zu reduzieren. Die Initiative der EU für verbindliche Quote für Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten befindet sich nach hier vorliegenden Informationen noch in der Entwicklungsphase. Details zu einer verbindlichen Quotenregelung könnten in den nächsten Wochen konkretisiert werden.

Zunächst: Solche Maßnahmen könnten zwar ein Schritt zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs sein. Doch die negativen Folgen für die Branche der Autovermietung wären erheblich. Kritikpunkt Nummer 1 betrifft den Glauben der Politik an ihre Lenkungswirkung. Realwirtschaftliche Folgen der Marktverzerrung werden ignoriert. Die Politik tut so, als könnte sie einschätzen, welche Folgen sich daraus ergeben würden. Dazu ist sie jedoch nicht in der Lage.

Eine negative und den gesamten Fahrzeugmarkt betreffende Folge würde eine Preissteigerung bei Elektrofahrzeugen sein. Anstatt Preiswettbewerb ergäbe sich ein Regulierungsaufschlag auf den ohne die Quote bestehenden Preis für den Kauf von Elektrofahrzeugen. Denn wenn es Zwangs-Abnehmer gibt, die Elektrofahrzeuge kaufen müssen, wandelt sich der Fahrzeugmarkt in der Tendenz ein Stück weit in Richtung Verkäufermarkt. Die Preiskurve verschiebt sich nach oben.

Die Reaktion der Käufer – also der Flotten wie z.B. Autovermieter – wird sein, ihre Kostensituation dadurch anzupassen, dass sie bereits genutzte Fahrzeuge länger halten, um weniger Fahrzeuge neu in die Flotte einzustellen. Die Nachfrage nach neuen Fahrzeugen insgesamt wird niedriger sein als ohne die Regulierung per Quote. Die Autovermieter müssen so agieren, um die Flottenkosten im Griff zu behalten.

Das eigentliche Problem würde die Quotenvorgabe genau nicht lösen: Die Nutzung von Elektrofahrzeugen für Mieter ist nicht attraktiv. Es fehlt an ausreichender Ladeinfrastruktur, es fehlt an kostengünstigen Möglichkeiten, für sich selbst den Alltag mit einem Elektroauto zu testen, es fehlt trotz gegenteiliger Aussagen noch immer an Reichweite und Ladegeschwindigkeit und es fehlt an Preisangeboten für Elektro-Fahrzeuge für Autovermieter, um Elektro-Fahrzeuge preisgünstig oder besser noch preisgünstiger als Verbrennerfahrzeuge in der Vermietung anzubieten. Eine Quote würde den Autovermietern eine erhebliche Steigerung ihrer internen Kosten bringen, die sie an die Mieter weitergeben müssten. Reagieren diese wiederum mit einer Reduzierung ihrer Nachfrage, müssten die Vermieter ihrerseits ihr Angebot reduzieren und noch weniger Fahrzeuge von der Industrie ordern.

Worin die Lösung liegt

Die Autovermieter wollen die Bestrebungen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs unterstützen. Wir weisen immer wieder auf die herausragende Möglichkeit hin, die Autovermietung zum Testfeld Elektromobilität zu erklären.

Elektromobilität beim Autovermieter: Warum geht es nicht besser voran?

Denn wer ein Elektro-Fahrzeug kaufen soll, muss es ausprobieren können. Werden die genannten in Bezug auf die Vermietung von Elektromietwagen noch bestehenden Nachteile für Autovermieter durch staatliche Anreize finanziell ausgeglichen, kann der Anteil der Elektromobilität im Vermiet-Fuhrpark signifikant steigen. Das Verlustrisiko der Vermieter, bei erhöhten Kosten der Elektrofahrzeuge diese nicht zu vermieten, könnte durch spezifische Fördermaßnahmen gemindert werden. Die Nachfrage muss gestärkt werden. Der geeignete Hebel ist der Preis. Sind Elektroautos günstiger zu mieten als andere, werden sich Kunden finden, die Elektromobilität ausprobieren. So lange die Kosten für Elektrofahrzeuge bei den Vermietern aber höher sind, können sie Elektroautos nicht günstiger als andere Fahrzeuge anbieten. Hier muss die Förderung helfen. Ein ergänzend beschleunigter Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur – das Hauptproblem der E-Auto-Wende – wäre die geeignete flankierende Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen.

 

 

 

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