Aktuelle Rechtsprechung zum gutgläubigen Erwerb

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund gibt Anlass, nochmals über dieses brisante Thema zu informieren.

Das Gericht hat eine Reihe von Kriterien verwendet, die gegen einen gutgläubigen Erwerb eines Fahrzeuges vom Nichtberechtigten Verkäufer sprechen. Das sind z.B. (wenn mehrere vorliegen, im konkreten Fall alle hier gelisteten):

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II lagen vor, aber die sonstigen Wagenpapiere wie Bordbuch und Wartungsheft nicht nicht
  • Internet-Konto wurde gerade erst eröffnet, über das veräußert werden soll
  • erheblich zu niedriger Preis
  • Zweifel an Identität des Veräußerers offensichtlich oder sich aufdrängend
  • Unklarheit über den Zustand der Fahrzeugzulassung, abgemeldet oder fahrbereit
  • Widerspruch zwischen Fahrzeugbeschreibung im Inserat und vorgelegten Unterlagen („scheckheftgepflegt“, jedoch kein Scheckhaft vorhanden)
  • nagelneuer Account im Kfz-Verkaufsportal
  • Widerspruch zwischen Fahrzeugbeschreibung „unfallfrei“ und Schäden zur Begründung des niedrigen Verkaufspreises
  • Verkäufer hat den Kaufvertrag nicht unterschrieben beziehungsweise den unterschriebenen Vertrag nicht ausgehändigt

Aus diesem Anlass haben wir zum Thema gutgläubiger Erwerb auch unsere Urteilsdatenbank aktualisiert mit Rechtsprechung des BGH, der Oberlandesgerichte Hamm, Oldenburg, Koblenz und Saarbrücken sowie dem Landgericht Frankenthal (dieses Verfahren liegt in Revision beim BGH).

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