BGH zum gutgläubigen Erwerb eines Leasingfahrzeuges

Wer sich fragt, warum Mietwagen gefühlt teuer sind, bekommt hier eine Ahnung von den Schwierigkeiten des Geschäftes: Der Bundesgerichtshof hat wieder entschieden, dass sich ein betrügerischer Verkauf eines Leasings- oder Mietfahrzeuges zum Nachteil des Betrogenen nicht zurückdrehen lässt, wenn der Käufer nicht bemerken konnte, dass das an ihn verkaufte Fahrzeug nicht dem Verkäufer gehörte.

Der Presseinformation des BGH ist zu entnehmen, dass der Betrogene beweisen muss, das der Käufer nicht in gutem Glauben gehandelt hat:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=0&nr=131232&linked=pm&Blank=1

So hätte er in diesem konkreten Fall beweisen müssen, dass dem Käufer eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) vorgelegt wurde, die wegen Auffälligkeiten vom Käufer hätte als Fälschung bemerkt werden müssen.

Das Ergebnis lautet, dass Mieter oder Leasingnehmer oder wer auch immer zum Beispiel durch Unterschlagung Zugriff auf ein ihm nicht gehörendes Fahrzeug hat, kann es einem Dritten verkaufen, wenn er sich nur genug Mühe gibt, diesen Dritten perfekt zu täuschen und dafür in gut gefälschte Unterlagen und eine gute Geschichte investiert. Eine Einladung an Einzeltäter und kriminelle Banden. Wenn man zusätzlich weiß, dass es bereits erfolgreiche Raubzüge in Zulassungsstellen gegeben hat und daher Blanko-Zulassungsbescheinigungen im Umlauf sein dürften, kann man sich die Folgen ausmalen.

Der Staat und seine Rechtsorgane schützen die Unternehmen hier nicht genug.

Wir haben für Mitglieder des Verbandes eine zusätzliche Verbandsinformation im internen Bereich unserer Webseite hinterlegt:

https://www.bav.de/aktuelles/intern/3762-bgh-v-zr-148-21-zum-gutglaeubigen-erwerb.html (bitte mit Passwort anmelden)

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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