Neuerliche Gefahren für den Mietwagenmarkt

Der Krieg ist ein unbeschreiblicher Ausdruck des Versagens und der Anmaßung. Die Menschenverachtung, die dahintersteht, ist nicht in Worte zu fassen.

Als Autovermieter 1.000 km von der Front entfernt erscheinen die eigenen Fragen und Ängste klein. Doch auch hier müssen die richtigen Weichen gestellt werden, denn es geht um das eigene Unternehmen, Mitarbeiter und Kunden.

Quasi als Nebenkriegsschauplatz spitzt sich der Streit um ein Wirtschaftsembargo bei gleichzeitiger Fortsetzung der Energielieferungen weiter zu. Bleiben Putin bei seiner Forderung der Zahlung von Lieferungen in Rubel und die EU bei ihrer Ablehnung, kommen Ende der Woche möglicherweise kein Gas, kein Öl und keine Kohle mehr in Deutschland und anderen EU-Staaten an. Eine solche Situation kennen wir bisher nicht. Mindestens steigen die Preise weiter an. Doch in welchem Ausmaß, das hängt auch davon ab, ob es in den nächsten Wochen noch für alle reicht.

In einer solchen Situation ist mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Konjunktur zu rechnen. Sinkt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, sind immer auch die Autovermieter davon betroffen. Einerseits naht das Endes der Corona-Dauerbelastungen und es bestehen begründete positive Erwartungen aufgrund der anstehender Ferien- und damit Reisezeit. Doch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass ein Ende der Energielieferbeziehungen zu Russland die Autovermieter hart treffen würde.

Wir werden es spätestens nächste Woche erfahren, wie schwer die Sanktionen des Westens wiegen für die mittleren Zukunftsaussichten der Vermietbranche. Es könnte die Situation eintreten, dass die vielbeklagten Lieferschwierigkeiten der Hersteller und Importeure und die daraus resultierenden minimierten Flotten bei einem neuerlichen Einbrechen der Nachfrage zu einem Glückumstand für Vermieter werden, deren Flottenkosten im Augenblick niedriger sind, als sie es wären, wenn die Hersteller hätten mehr liefern können.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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