Miete eines Autos: Kunden können eine mögliche Haftung begrenzen

Europaweit mieten viele Millionen Kunden immer wieder ein Fahrzeug zur Deckung eines kurzfristigen oder längeren Mobilitätsbedürfnisses bei einem professionellen Anbieter.

Grundleistung und Grundpreis

Die Vermietung stellt den Geschäftszweck des Vermietunternehmens dar. Für die Kosten der Fahrzeuge, Stationen, Personal und das Drumherum wird der Mietpreis als Tages- und/oder Wochenpreis oder in Kombination vereinbart und später abgerechnet.

Die Fahrzeuge sind dabei im üblichen Rahmen haftpflichtversichert. Das heißt, dass ein Schaden gegenüber einem Dritten, entstanden durch den Mietwagen und dessen Nutzung, durch die Haftpflichtversicherung des Vermieters gedeckt ist.

Reduzierung der Haftung des Mieters

Neben der Überlassung des Fahrzeuges selbst bieten nahezu alle Anbieter auch die Möglichkeit, die Haftung bei Schäden am Mietfahrzeug selbst zu begrenzen oder ganz auszuschließen. Hierfür wird eine Zusatzleistung vertraglich vereinbart. Die Bezeichnung ist unterschiedlich. Bekannt sind "Haftungsreduzierung", "Vollkasko", "Versicherung" oder "CDW / Car Demage Waiver" (mit einer festgelegten Selbstbeteiligung des Mieters im Schadenfall) oder ein "Haftungsausschluss" (ohne Beteiligung des Mieters im Schadenfall / Selbstbeteiligung = 0).

Ohne eine solche Vereinbarung zur Haftungsreduzierung trägt jeder Kunde die am Mietfahrzeug entstandenen Kosten im Falle eines eigenen Fehlverhaltens grundsätzlich selbst. Der Abschluss einer solchen Zusatzvereinbarung ist deshalb jedem Kunden zu empfehlen, der solche ggf. entstehenden Kosten gegenüber dem Vermieter dann nicht tragen kann oder nicht tragen möchte. 


Der Vorteil dieser Zusatzvereinbarung liegt in der Absicherung für den Fall eines unvorhergesehenen Ereignisses, das im Einflussbereich des Mieters zur Beschädigung des Fahrzeuges führt. Dabei wird unterstellt, dass der Mieter grundsätzlich verantwortungsbewusst mit dem Fahrzeug umgeht. Grenzen dieser Versicherung liegen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Mieters. Dann greifen sie nicht oder nur eingeschränkt.

Festzuhalten bleibt, dass Mieter, die sich verantwortungsbewusst mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen, während der Fahrt mit ihrem Mietfahrzeug mit der Zusatzoption Haftungsreduzierung bestmöglich abgesichert sind. Eventuellen Unachtsamkeiten und unvorhersehbaren Ereignissen ist damit vorgesorgt.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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