Die Autovermieter lehnen den Zwang zum Elektroauto durch die EU ab

Europäische Politiker bis hoch zur EU-Kommission denken darüber nach, Flotten wie konkret die Autovermietungen in Europa ab 2030 dazu zu zwingen, nur noch Elektroautos in ihre Flotte aufzunehmen. Wir lehnen diese Idee grundsätzlich und in aller Deutlichkeit ab und verweisen dazu darauf, dass eine ausschließliche Vermietung von Elektroautos praktisch nicht umsetzbar ist.

Deutsche Politik

Auch die Bundesregierung erteilt der Idee eine deutliche Absage, ebenso wie die deutsche Automobilindustrie und das Handwerk sich dagegen aussprechen.

In Brüssel wird inzwischen zurückgerudert. Man sei lediglich in Überlegungen. Der Hintergrund dort sind Bestrebungen, die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs voranzubringen. Aus Sicht der EU-Kommission scheinen einfache rigorose Maßnahmen ohne Rücksicht auf die praktischen Folgen für das Funktionieren der Mobilitätssysteme eine denkbare Variante zu sein. Das ist erschreckend.

Die deutsche Bundeskanzlei weist das Ansinnen in einer Erklärung deutlich zurück. Er greift konkret das Ansinnen auf, die Autovermieter mit dem Verbrenner-Bann zu belegen und begründet das mit Folgen für die Automobilindustrie als Kern-Industrie der deutschen Wirtschaft. Die Bundesregierung will ihre Strategie der Technologieoffenheit beibehalten. Wichtig für die Branche der Autovermieter ist sein Hinweis auf die fehlende Marktgängigkeit.

Volkswirtschaftliche Gründe

Darunter sind nicht nur die Fahrzeuge selbst mit ihren Eigenschaften zu Reichweiten oder Ladezeiten zu sehen, die sicherlich immer besser werden. Dazu zählt auch, inwieweit Kunden der Autovermieter der Elektromobilität weit überwiegend noch skeptisch gegenüberstehen, keine Erfahrungen haben und deshalb heute und absehbar ein elektrisches Auto nicht mieten oder wenn sie die Auswahl haben nicht wählen würden. Auch zählt dazu die Frage, wie insgesamt eine zwangsweise Durchsetzung der Elektromobilität bei allen gewerblich zugelassenen Fahrzeugen und damit bei 60 Prozent – bzw. zusammen mit den privaten Neuzulassungen eher 70 oder 80 Prozent – aller neu zugelassen Fahrzeuge im Umfeld der Ladeinfrastruktur, der Stromnetze, der Stromverteilung in Deutschland bei zunehmend grünem Strom, der hohen Strompreise, der umständlichen und intransparenten Lade- und Bezahlsysteme (Beispiel Blockier-Gebühr) funktionieren soll. Gesamtgesellschaftlich braucht es viel mehr Zeit als bis 2030, um die Voraussetzungen für ein völliges Umkrempeln vom Tanken zum Laden zu schaffen.

Autovermietung

Die fehlende Marktgängigkeit der Elektromobilität bezieht sich auch auf die Autovermietung selbst. Autovermieter haben auch heute schon Elektrofahrzeuge im Angebot. Kunden tun sich schwer damit. Die Nutzung eines Verbrennerfahrzeuges ist eingespielt, der Umgang mit den Elektroauto für die meisten ungewohnt und noch nicht in allen Belangen gleichwertig, was zum Beispiel Ladepunkte, Ladedauer, Reichweiten oder Preismodelle der Lademöglichkeiten angeht.

Machbarkeit

Die notwendigen „revolutionären“ Veränderungen im Markt zur Umsetzung der Idee der EU-Kommission wären für die Autovermieter bis 2030 aus praktischen Gründen nicht machbar. Würden bei den Autovermietungen weit überwiegend oder nur noch Elektroautos angeboten, müssten die Unternehmen an jeder ihrer tausenden Stationen sehr viele Ladepunkte schaffen. Denn Elektroautos kommen leer oder nur teilgeladen zurück, anders, als es heute bei Tankregelungen „voll/voll“ üblich ist. Bis zum nächsten Morgen müssten sich zusätzliche Mitarbeiter auf ausgedehnteren Firmenflächen darum bemühen, alle Fahrzeuge wieder weitgehend unter Strom zu setzen.

Viele eigene oder gemietete Flächen sind dafür nicht geeignet. Neueste Lade-Infrastruktur mit hoher Kapazität müsste installiert sein. Lokale Beschränkungen bei Verteilung von Ladeinfrastruktur oder Stromkapazität, zeitliche Beschränkungen oder andere Restriktionen vor Ort müssten von Ausnahmeregelungen übersteuert werden.

Sind Flächen nur gemietet, müsste der Inhaber zu Investitionen bereit sein, die sich für ihn nur dann durch erheblich höhere Flächenmietpreise auszahlen können, wenn ein Unternehmen der Autovermietung dort einen Standort betreibt. Alle anderen potentiellen Arten der Flächennutzung kämen mit weniger Ladesäulen und Ladekapazität aus.

Marktfolgen

Am Ende scheint sicher, dass Anbieter Standorte dichtmachen und neue erschließen oder ihr Firmennetz ausdünnen müssten und damit ihre wirtschaftliche Betätigung bereits unabhängig von den Fragen zu Umsatz und Markterfolg herunterfahren werden müsste. Und bei alldem müssten sie nicht nur in der Lage sein, in den nächsten Jahren immer wieder in neue Flotten zu investieren, sondern zusätzlich massiv in Ladeinfrastruktur. Manche oder viele Anbieter müssten zwangsweise vor dem Hintergrund der mit der EU-Idee verbundenen Schwierigkeiten einfach aufgeben.

Würde man all diese Bedenken und Notwendigkeiten nicht sehen wollen, blieben immer noch die Frage, zu welchen sehr viel höheren Marktpreis die Fahrzeuge dann ab 2030 angemietet werden könnten.

Unverständnis

Letztlich muss man sich auch die Frage stellen, wie die EU-Kommission mit einer solch praxisfernen Idee im die Ecke kommen kann. Der europäischen Idee ist damit ein Bärendienst erwiesen.

Zu den praktischen Fragen Elektromobilitätszwang beim Vermieter siehe auch hier: EU-Pläne: Firmen sollen E-Autos kaufen – Video | hessenschau.de | TV-Sendung (ca. min 2:30)

Zielrichtung

Grundsätzlich sind politische Ideen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes des Straßenverkehrs zu begrüßen. Zwangsmaßnahmen vernichten jedoch volkswirtschaftlichen Wohlstand. Sinnvolle Förderanreize können die richtigen Impulse auslösen. Die richtigen Förderungen würden nicht nur das Ziel von weniger Umweltbelastung und Klimaerwärmung unterstützen, sondern wären auch wirtschaftlich sinnvoller. Denn sie werden nur insoweit in Anspruch genommen, als sie von den Unternehmen in Richtung der Kundennachfrage als sinnvoll angesehen werden, weil Angebot und Nachfrage durch die Förderungen zusammenkommen.

 Nach oben