Unser Angebot für Sie zur Kooperation mit einem Vermietdienstleister
Wir haben eine Zusammenarbeit mit der Firma Concept-Rent vereinbart. Wir können den Mitgliedern des BAV daher das Angebot unterbreiten, dass Sie mit der Firma Concept-Rent kooperieren und hierdurch die typischen Unfallersatz-Risiken auf die Firma Concept-Rent übertragen.
Es geht also um die Zusammenarbeit mit einem Vermietsystem mit dem Ergebnis, dass Sie einen festen Mietbetrag pro Tag erhalten und die Concept-Rent im eigenen Namen und auf eigenes Risiko die abgetretenen Schadenersatzforderungen bei Haftpflichtversicherern durchsetzt.
Als Ersatzmietwagen für Unfallgeschädigte werden Ihre Fahrzeuge an den/die Geschädigte/n vermietet. Die operative Vermietung und Vertragsabschlüsse mit dem Geschädigten obliegen Ihnen. Soweit also alles wie bisher.
Inhalt der Kooperation ist es nun, dass:
– Sie auf Mietverträgen und mit Abtretungen von Concept-Rent vermieten,
– Sie Ihren Umsatz entsprechend eines fixen Tagespreisesvon Concept-Rent erhalten
(siehe unten),
– Die Durchsetzung der Schadenersatzforderung beim Haftpflichtversicherer durch
Concept-Rent auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgen.
– Die vermieteten Fahrzeuge nicht älter als ein Jahr sein dürfen,
– Sie die Abrechnungsunterlagen laut Rahmenvertrag an Concept-Rent senden und Ihr
Geld erhalten,
– KEINE Zusammenarbeit erfolgt im Fall von Preisvorgaben der Versicherer.
Kosten für Sie:
Die Zusammenarbeit kostet nichts, keine Aufnahmegebühr und keine fallbezogenen Kosten.
Ihr Umsatz pro Tag:
Concept-Rent erstattet dem Vermieter für jeden Miettag einen festen Betrag binnen 2 Wochen nach Beendigung der Miete und Zusendung der Abrechnungsunterlagen.
Die Eingruppierung der Fahrzeuge erfolgt in drei Gruppen nach Kw (bis 80, bis 130 und ab 131 Kw). Das bezieht sich auf das Geschädigten-Fahrzeug. Sollte die Kw-Zahl des vermieteten Fahrzeuges eine Gruppe darunter liegen, wird nur dieser niedrigere Betrag gezahlt.
Bis 80 Kw = 38,65 Euro netto, 46,00 Euro brutto
Bis 130 Kw = 51,26 Euro netto, 61,00 Euro brutto
Ab 131 Kw = 73,94 Euro netto, 88,00 Euro brutto
(über Preisänderungen wird rechtzeitig informiert)
Das heißt:
Die Geschädigten fahren Ihre Fahrzeuge, die Schadenersatzforderung setzt die Concept-Rent durch, Sie erhalten pro Miettag einen festen Betrag von der Concept-Rent. Dazu wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Einzelheiten regelt.
Ob sich das System außerhalb seiner eigentlichen Zielrichtung als Werkzeug für vermietende Autohäuser auch für den mittelständischen Autovermieter eignet, bedarf des Praxistestes.
Bei Interessen melden Sie sich bitte bei uns. Wir kommen zur Absprache des weiteren Vorgehens auf Sie zu. Sie erhalten dann nähere Informationen zu den konkreten Bedingungen der Zusammenarbeit, die im Übrigen relativ kurzfristig starten könnte.