Digitaler Tachograf: Wiederholung einer Warnung

Wir möchten alle Autovermieter und vor allem die Mitglieder unseres Verbandes, die Transporter bzw. auch andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen vermieten, nochmals vor dem 01. Juli 2026 warnen.

Ab dem Tag gilt bei bestimmter Nutzung eine Pflicht zur Ausrüstung und Nutzung des Digitalen Tachografen.

Öffentliche Information

https://www.fleet.vdo.de/gesetzliche-nachrustung-fur-leichte-nutzfahrzeuge/

https://www.hwk-dresden.de/recht/aktuelle-themen/detail/tachographen-austauschpflichten-im-grenzueberschreitenden-verkehr.html

Interne Informationen für BAV-Mitglieder

Digitaler Tacho und Fahrzeuge ab 2,5 t: Praxisbeispiele

Wichtige Neuerungen zum Digitalen Tachografen

Digitaler Tachograf der zweiten Generation

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