Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 05/26

Amtsgericht Köln 164 C 463/25 vom 04.12.2025
- Der Klage des Autovermieters auf Schadenersatz und Anwaltskosten gegen den Mieter nach Beschädigung des Mietwagens wurde stattgegeben.
- Der Vermieter hat nachzuweisen, dass eine Beschädigung im Einflussbereich des Mieters während der Miete entstanden sein muss.
- Sodann gilt die Vermutung gegen den Mieter, dass er den Schaden durch eine Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- Der Mieter hat die Entstehung der Schäden zu erklären, um seine eigene Schuld für die Verursachung des Schadens auszuräumen.
Zusammenfassung:
Das Amtsgericht Köln verurteilt einen Mieter eines Fahrzeuges zum Schadenersatz. Dieser hatte nichts Erhellendes dazu mitgeteilt, auf welche Ursachen Schäden zurückzuführen sind, die während seiner Mietzeit entstanden sind.
Bedeutung für die Praxis:
Mieter meinen immer wieder, dass man ihnen konkret nachweisen müsste, dass und wie sie Schäden verursacht haben. Doch wenn feststeht, dass ein Schaden zu Mietbeginn nicht vorhanden war und der Schaden daher während der Miete entstanden sein muss, dann liegt es am Mieter, die Ursache zu erklären, wenn er dafür nicht Ersatz leisten will. Anderenfalls ist davon auszugehen, dass eine Pflichtverletzung zum Schaden geführt hat, was einen Schadenersatzanspruch des Vermieters zur Folge hat.
Zu beachten sind Anforderungen an die Ausgestaltung der Vertrags-Unterlagen, um sicherzustellen, dass der Mieter den Zustand des Fahrzeuges zu Mietbeginn ausdrücklich – wie dort beschrieben – bestätigt hat.