Berlin will neue Regeln für Autovermieter in den Bundesrat einbringen

Die Stadt Berlin will im Februar eine Gesetzes-Initiative in den Bundesrat einbringen, die es erschweren soll, eine Autovermietung zu betreiben.

Warum dieser Ansatz?

Die Ursache sind einige Unternehmen in Großstädten, die auffällig sind im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität, Geldwäsche, Crime as a service sowie schweren Verkehrsverstößen mit hochmotorisierten Fahrzeugen, bei denen immer wieder Menschen verletzt und getötet werden *. Deren Anzahl soll von 40 auf 60 angestiegen sein.

Was konkret?

Die Ideen reichen von einer Genehmigungspflicht für Unternehmen der Autovermietung (die man dann auch ablehnen kann), vorgeschriebenem Mindestalter von Mietern ab einer bestimmten PS-Zahl und der Möglichkeit, ein Fahrzeug vom Eigentümer einzuziehen, wenn dieser nicht nur wie bisher „leichtfertig“ handelte (das geht heute schon, §§ 315f StGB und 74a StGB), sondern zukünftig bereits wenn er „fahrlässig“ agierte. Eingeschlossen ist also auch „leichte Fahrlässigkeit“.

Der Entwurf der Gesetzesvorlage ist noch nicht öffentlich bekannt.

Erste Details

Hier nur soviel:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesrat-antrag-berlin-einziehung-mietwagen-drogenkurierfahrten-illegale-autorennen

Wir verlinken dazu auf einen Radiobeitrag als Stream, in dem wir als Bundesverband der Autovermieter am Sonntag, 18.01.26 eine Stellungnahme dazu abgegeben haben, warum wir das für wenig hilfreich halten und daher ablehnen:

https://www.radioeins.de/programm/sendungen/die_sonntagsfahrer/_/das-mobilitaetsthema-der-woche–autovermietungen-mit-verbindung-.html

-ab Minute 1:05 Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann
-ab Minute 7:10 Michael Brabec, Geschäftsführer Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Unsere Argumente sind:

  • Grenzen für Mindestdauer des Führerscheinbesitzes und / oder Mindestalters wird das Milieu rund um Clans nicht davon abhalten, mit Hypercars zu rasen, zu posen und Verkehrsregeln zu missachten, hier helfen nur verstärkte Kontrollen und Führerschein-Entzug
  • Spontane Raser tun das auch mit eigenen Autos
  • Raser fahren auch mit weniger hochmotorisierten Fahrzeugen in der Stadt zu schnell und gefährlich, siehe Ku’damm-Raser mit normalem Diesel-Audi, andere mit Smart und Mini
  • Die Genehmigungspflicht für Autovermieter führt nicht dazu, dass Schwerstkriminelle keine Fluchtwagen und keine Koks-Taxis mehr nutzen können. Dann haben sie eben andere Quellen, von Organisationen, die nicht mehr als Autovermietunternehmen angemeldet werden und Fahrzeuge, die nicht mehr offiziell vermietet werden.
  • Fahrzeuge vom Eigentümer einzuziehen, ist bereits heute rechtlich möglich. Die Anforderungen dafür so weit herunterzusetzen, dass der Vorwurf einer einfachen Fahrlässigkeit – gerichtet gegen den Vermieter – dafür ausreichend sein soll, das geht viel zu weit. Es bringt das Geschäftsmodell der Autovermietung grundsätzlich in Gefahr, denn dann haftet der Vermieter nahezu voll für das Verhalten des Mieters, den er gar nicht kennt, ebenso wie seine Beweggründe nicht.

Unsere Interessen

Der Autovermietbranche liegt es am Herzen, dass wir als eine wichtige Dienstleistungsbranche gesehen werden, die Privatpersonen und Unternehmen flexible Mobilität ermöglicht.

Was übernehmen ein unternehmerisches Risiko, wir zahlen Steuern und beschäftigen tausende Mitarbeiter, betreiben dazu eine Flotte von zirka 300.000 Pkw, außerdem Nutzfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile usw. Jedes zehnte Pkw-Neufahrzeug wird in Deutschland als Mietwagen zugelassen.

Das Einhalten von Regeln und die Verkehrssicherheit sind uns sehr wichtig.

Unsere Kunden sollen nicht zu Schaden kommen und ebenso niemand durch die Nutzung unserer Fahrzeuge. Außerdem sollen unsere Fahrzeuge ohne Schäden wieder zu uns zurückkommen. Nur das entspricht unserem Geschäftsmodell.

Wir sind – wie wahrscheinlich alle – fassungslos, wenn ein schwerer Unfall im Zusammenhang mit einem hochmotorisierten Fahrzeug und gefährlichem Fahrverhalten bekannt wird, zumal wenn es dann heißt, dass das Fahrzeug „gemietet“ wurde.

Vermieter sehen die Probleme

Selbstverständlich müssen der Staat und damit auch die Stadt Berlin, der Senat und die Polizei alles dafür zu unternehmen, die Clan-Kriminalität zu bekämpfen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und allgemein die Einhaltung von Regeln einzufordern und sicher zu stellen.

Wenn entweder die Politik oder Polizei mangelnde Möglichkeiten beklagen, fühlen wir uns betroffen, obwohl die eigentliche Branche der Autovermietung damit nichts zu tun hat.

Die Lösung sind jedoch keine neuen Gesetze oder Maßnahmen, die die ganze Branche der Autovermietung zum Ziel hat. Die Maßnahmen müssen zielgerichtet und wirksam sein. Die Ziele weniger Clankriminalität und mehr Verkehrssicherheit wird man mit den angesprochenen Ideen nicht erreichen. Man zielt auf wenige und trifft alle.

Stattdessen müsste der Kontrolldruck auf den Straßen verstärkt werden. Laute Fahrzeuge, vom Äußeren her auffällige Fahrzeuge und – Fahrweisen müssen dazu führen, dass eine hohe Kontrollgefahr besteht.

Ergänzung zum Punkt Einziehung und §§ 315f StGB und 74a StGB:

Das zielt nicht nur auf Mietwagen. Wird die Stufe von „leichtfertig“ auf „fahrlässig“ abgesenkt, ist ein solches Beispiel kein Hirngespinst:

Rast der Sohn mit dem Golf seiner Mutter und hat sie den Schlüssel einfach am Schlüsselbrett hängen lassen, obwohl sie wusste, dass er schon zwei Mal Punkte wegen überhöhter Geschwindigkeit im Fahreignungsregister gesammelt hatte, könnte sich der Staatsanwalt mit dem Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit bei der Eigentümerin melden: „Sie hätten vermuten müssen, dass er sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten wird, Sie handelten fährlässig. Daher ziehen wir Ihr Fahrzeug ein und verwerten.“ 

 

* wobei Unfälle mit schlimmen Folgen durch Rasen immer wieder auch ohne Beteiligung von Mietfahrzeugen und Clankriminalität vorkommen.

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