Allianz Gerichtsstand Berlin
Die Allianz-Versicherung erweist sich zunehmend als ein schwieriger Haftpflichtversicherer, da sie Mietwagenforderungen rigoros auf Fraunhofer- bzw- Nutzungsausfall-Niveau herunterkürzt. Daher häufen sich die Klagen gegen die Allianz und steigt die Bedeutung der Frage danach, bei welchen Gericht Klage eingereicht werden kann.
In Berlin versuchen Amtsrichter immer wieder, eine Klage nach München zu verweisen.
Hier erhalten Sie Beschlüsse des Kammergerichtes (OLG) von Berlin, die diesen Versuchen eine Absage erteilten (Versicherer hatte sich rügelos eingelassen, das war hier der Schlüssel):
Beschluss 2 AR 26/17 vom 31.07.2017: AG Berlin-Mitte ist zuständig (Fall: Allianz sitzt zwar in München, Postadresse aber Berlin; AG Mitte hatte nach München verwiesen und das dortige Amtsgericht hatte sich ebenfalls für unzuständig erklärt); das AG Mitte ist aufgrund des Rügeverzichts der Beklagten zuständig geworden. Die Frage des Anscheins einer Niederlassung § 21 ZPO dann hier unerheblich.
Beschluss AR 9/18 vom 08.03.2018: AG Berlin-Mitte ist zuständig (Fall: Allianz korrespondierte mit Berliner Adresse und Münchener Telefonnummer; AG Mitte hatte nach München verwiesen und das dortige Amtsgericht hatte sich ebenfalls für unzuständig erklärt); das AG Mitte ist aufgrund des Rügeverzichts der Beklagten zuständig geworden. Die Frage des Anscheins einer Niederlassung § 21 ZPO sieht der Senat kristisch, weil Münchener Telefonnummern von Sachbearbeitern genannt waren.
In älteren Informationen haben wir Ihnen bereits einmal Beschlüsse des KG Berlin aus 2015 zum selben Thema zur Verfügung gestellt, danach können Sie mit der Suchfunktion suchen.