OLG München pro Schwacke
NUR FÜR MITGLIEDER
Das OLG München sprach im Jahr 2008 als erstes Oberlandesgericht ein Urteil, in dem die Fraunhoferliste als für die Mietwagenkostenschätzung verwendbar angesehen wurde. Eine nachvollziehbare Begründung gab es nicht. Die Autovermieter habe das Verfahren und sein Ergebnis bis heute nicht verstanden.
Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass derselbe 10. Senat des Gerichtes nun in einem Verfahren festgestellt hat, dass
– das Erstgericht mit Schwacke schätzen konnte und hiergegen die Berufung zurückzuweisen ist
– die Argumente der Haftpflichtversicherung pro Fraunhofer und gegen Schwacke untauglich sind
– die angeführten Mietwagenbeispiele nicht die konkret erbrachte Leistung betreffen oder aus einem anderen Ort oder einer anderen Zeit stammen und damit ein untaugliches Argument sind.
Im Ergebnis bestätigt das OLG München die Rechtmäßigkeit der Anwendung der Schwackeliste zur Beurteilung der Angemessenheit von Mietwagenkosten.
OLG München, Az. 10 U 3766/14 vom 23.06.2016, Beschluss nach § 522 ZPO (weitere Informationen und Urteil im internen Bereich für Mitglieder)