OLG Dresden ist von der Anwendbarkeit des Schwacke-Automietpreisspiegels überzeugt

NUR FÜR MITGLIEDER

Wie das Protokoll einer mündlichen Verhandlung zeigt, ist der für Ansprüche aus Verkehrsunfällen zuständige 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden auch nach einer Neubesetzung des Senates der Auffassung, dass Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vornehmlich anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels geschätzt werden können (Verfahren zum Aktenzeichen 7 U 1948/15, öffentliche Sitzung am 20.04.2016).

Eine vorherige Entscheidung eines anderen Senates anhand des Mittelwertes aus Schwacke und Fraunhofer hat demzufolge nicht überzeugt.

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