OLG Hamm entscheidet zu Mietwagenkosten

NUR FÜR MITGLIEDER

Das OLG Hamm hat eine Mietwagenentscheidung in einem Prozess eines Reparaturbetriebes gegen die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung gefällt (9 U 142/15 vom 18.03.2016). Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichtes Bielefeld, das dem Geschädigten einen Verstoß gegen seine Schadenminderungspflicht vorgeworfen hatte, da er das Hinweisschreiben des Gegnerversicherers zu Preisen eines kooperierenden Vermieters nicht berücksichtigt hatte.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Möglichkeit der kostengünstigeren Anmietung durch Vermittlung des Versicherers nicht bewiesen wurde und hat zur Feststellung der erforderlichen Kosten eine Schätzung anhand des Mittelwertes aus Schwacke und Fraunhofer vorgenommen.

Die Schätzung erstattungsfähiger Mietwagenkosten erfolgt anhand des Mittelwertes aus den Listen.

Das Urteil ist in die BAV-Urteilsdatenbank eingestellt worden und kann dort abgerufen werden.

www.urteilsdatenbank.bav.de

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