LG Köln: Schwacke
„Auch die Entscheidung des OLG Köln vom 30.07.2013 – 15 U 212/12 – rechtfertigt keine andere Entscheidung. Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Automietpreisspiegel Schwacke-Liste grundsätzlich als eine zulässige Schätzgrundlage angesehen hat.“
Das Urteil ist die Urteilsdatenbank eingestellt.