Landgericht Krefeld 3 S 19/12 vom 15.11.2012:
Das erstinstanzliche Urteil wird bestätigt, mit verspätetem Sachvortrag muss sich das Berufungsgericht zudem nicht beschäftigen.
Das erstinstanzliche Urteil wird bestätigt, mit verspätetem Sachvortrag muss sich das Berufungsgericht zudem nicht beschäftigen.