LG Berlin 42 O 307/11: Sammelklage, Schwacke, Nebenkosten, teilweise Aufschlag

Die erstinstanzliche Entscheidung der 42. Kammer des Landgerichtes
Berlin spricht der Klägerin die restlichen Mietwagenkosten nahezu
vollständig zu.

Als Schätzungsgrundlage des Normaltarifes wird
der Schwacke-Mietpreisspiegel bestätigt. Fraunhofer und Internetangebote
werden zurückgewiesen.

Der Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen wird teilweise zugesprochen. Nebenkosten hat der Versicherer zu erstatten.

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