Sammelklage, RDG positiv: Mietwagenentscheidung des OLG Stuttgart (7 U 109/11)
Nun abrufbar: Mietwagenentscheidung des OLG Stuttgart (7 U 109/11 vom 18.08.2011) … unter www.urteilsdatenbank.bav.de
In einer aktuellen Entscheidung vom 18.08.2011 hat sich das OLG Stuttgart umfangreich mit der Mietwagenproblematik auseinandergesetzt.
Das Gericht kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:
1. Die Klägerin ist aktivlegitimiert. Ein Verstoß gegen das RDG liegt nicht vor. Das OLG vertritt damit die gegenteilige Auffassung zu einigen Kammern des Landgerichtes Stuttgart, dass die Abtretung von Schadenersatzforderungen gegen das RDG verstoße.
2. Die SchwackeListe ist ein Maßstab der Schadensschätzung i.S.v. § 287 ZPO, Fraunhofer wird nicht der Vorzug gegeben.
3. Durch die vorgelegten Ersatzangebote der Beklagten ist die Tauglichkeit der SchwackeListe nicht erschüttert.
4. Die Kosten eines Zuschlags für Winterreifen gehören zum zu ersetzenden erforderlichen Aufwand.
5. Ein (20%-tiger) Aufschlag auf den Normaltarif ist wegen des Zeitdrucks bei einer Anmietung innerhalb von 2 Tagen nach dem Unfallereignis gerechtfertigt.
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