Vorgelegte Internetangebote erschüttern Schwacke als Schätzgrundlage nicht

Die jüngsten BGH-Entscheidungen nehmen Versicherer zum Anlass, in den üblichen Internetaneboten den Nachweis für die Richtigkeit von Fraunhofer zu sehen. Das Landgericht Bonn hat sich nun speziell auch vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung damit befasst und festgestellt, dass diese Angebote die Richtigkeit der Werte aus der Schwacke-Liste nicht in Zweifel ziehen können.

Stichworte:
Sondermarkt, Mietbedingungen, Anmietdauer, Anmietzeitpunkt, Fahrzeugklasse,…

Urteil Landgericht Bonn 8 S 86/11 vom 28.06.11, ansehen in der Entscheidungsdatenbank

 

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