AG Köln nimmt überzeugend zur neuesten BGH-Rechtsprechung Stellung
Das Amtsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil sehr ausführlich und mit Bezug auf die jüngste BGH-Rechtsprechung zu Mietwagenkosten entschieden.
1. Die Vorzüge der Schwacke-Methode sind überzeugend dargestellt.
2. Die BGH-Urteile vom 22.2.11 und 12.04.11 wurden verarbeitet und daraus die Verwendung der Schwacke-Liste abgeleitet.
3. Insbesondere die Frage der Ersatzangebote im Sinne des 22.02.11 („Reicht es aus, dass der Versicherer Internetausdrucke einreicht, um Schwacke zu erschüttern?“) wurde aus unserer Sicht hervorragend behandelt.
Das Urteil kann in der BAV-Urteilsdatenbank abgerufen werden (Urteil vom 01.06.11 mit dem Aktenzeichen 264 C 358/10).