Rechtssichere Formulare: Abtretungen des BAV sind nach derzeitigen Kenntnisstand rechtssicher!
Der BGH hat – unabhängig von der RDG-Frage – heute ein Abtretungsformular verworfen, wie es von vielen Sachverständigen und Autohäusern und auch von schlecht beratenen Autovermietern verwendet wird.
Dabei ging es um die „Bestimmtheit der Abtretung“.
Mitte 2008 hat sich der BAV intensiv und aufwendig im Interesse seiner Mitglieder darum bemüht, neue Abtretungsformulare für die Vermietung nach Unfällen auch bei Gültigkeit des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) rechtssicher zu gestalten. Das Ergebnis steht allen Mitgliedern im internen Bereich zur Verfügung. Ein kooperierender Verlag druckt die neu entwickelten Formulare
– als Standard oder
– als individuelle Version für jedes Mitglied nach Bestellung.
Die Abtretungsfrage ist nun in Bezug auf die Formulare vor dem BGH angekommen. Ein Sachverständiger war gegen ein negatives Urteil eines Gerichtes (LG Saarbrücken) in Revision gegangen und hat nun vor dem BGH verloren. Die von diesem Sachverständigen verwendete Abtretung sei zu unbestimmt (sagt der BGH), so die Zwischeninformation nach der mündlichen Verhandlung am heutigen Tage.
Soweit bisher einschätzbar, sind diejenigen Vermieter, die die BAV-Abtretungsformulare verwenden, auf der sicheren Seite. Denn alle kritischen Aspekte sind in den BAV-Formularen der „Abtretung erfüllungshalber“ im Sinne des BGH geregelt:
– Die Vertragsparteien sind genannt,
– die eintrittspflichtige Versicherung ebenso.
– Beide Parteien sollen nach unserer Handhabungsanleitung unterschreiben,
– das Unfallereignis ist benannt und
– die gegenständliche Forderung ist konkret auf die Mietwagenkosten begrenzt.
Wir freuen uns einerseits, im Gegensatz zu den Empfehlungen Anderer, unseren Mitgliedern hiermit Rechtssicherheit und eine verlässliche Dienstleistung geliefert zu haben.
Autovermietern empfehlen wir die Prüfung ihrer Formulare.
Ihr BAV