OLG Stuttgart bestätigt Aktivlegitimation und Schwacke-Schätzung bei Sammelklage

Das OLG Stuttgart hatte kürzlich unter dem Aktenzeichen 10 U 136/10 zu einer Entscheidung des Landgerichts verhandelt, in der (Sammelklage eines Vermieters gegen den regionalen Versicherer) das Landgericht mit Schwacke geschätzt hatte und vor allem entgegen der 4. und 5. Kammer des Landgerichtes die Aktivlegitimation des klagenden Autovermieter ganz klar als gegeben bezeichnet hatte.

Das OLG drängte zu einem Vergleich, doch wurde sowohl die Aktivlegitimation als gegeben angesehen, als auch die Schätzung mit Schwacke nicht beanstandet. Damit ist die Rechtsprechung der 4. und der 5. Kammer des LG Stuttgart zur fehlenden Aktivlegitimation (wegen Versoßes gegen das RDG) vom OLG trotz massiver Angriffe des Versicherers nicht bestätigt worden.

 

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