OLG spricht sich wieder gegen die Schätzung mit Fraunhofer aus.
Mit Urteil 19 U 145/10 vom 18.03.2011 hat sich das OLG Köln einmal wieder gegen die Schätzung der Mietwagenkosten mit dem Fraunhofer MMD ausgesprochen. Auch die Verwendung der Schwacke-Liste 2003 durch das Erstgericht wurde abgeändert und statt dessen eine aktuellere Version der Schwacke AMP verwendet.
Das Urteil ist in der Urteilsdatenbank des BAV abrufbar, für Mitglieder des BAV kostenlos, sonst für einen Euro.