LG Stuttgart korrigiert erstinstanzliches Pro-Fraunhofer-Urteil und schätzt mit Schwacke
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass:
– das Erstgericht nicht aufgrund eigener grober Recherchen und eines eigenen aktuellen Bildes zum Zeitpunt des Gerichtsverfahrens bestehende ältere Forderungen aufgrund Mietwagenkosten schätzen kann.
– ein Aufschlag nach konkretem Vortrag zu gewähren ist.
– zeitlich unpassende Internetbeispiele keine Erschütterung einer Schätzzgrundlage sein können.
– die Schwacke-Liste durch das Vorbringen der Beklagten und die Überlegungen des Gerichtes nicht erschüttert wurde.
Urteil in der Datenbank ansehen (für Verbandsmitglieder kostenlos, sonst für einen Euro erhältlich)