Wieder OLG pro Schwacke und mit Aufschlag
Das OLG Köln hat in einem weiteren Verfahren die Berufung der Beklagten gegen eine „Anti-Fraunhofer-Entscheidung“ zurückgewiesen. Unter dem Aktenzeichen 25 U 11/10 hat das Gericht die Schätzung des Normaltarifes mittels Schwacke bestätigt, eine Schätzug mittels Fraunhofer aus verschienenen Gründen abgelehnt und einen pauschalen Aufschlag wegen unfallbedingter Mehrleistungen zuerkannt.
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