Carsharing: Rechtsstreit wegen Zulassung als Selbstfahrervermietfahrzeug

Die Fahrzeuge professioneller Autovermieter sind als sogenannte „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ zugelassen. Das bedeutet eine besondere Eintragung des Mietfahrzeugs als sogenanntes „Selbstfahrervermietfahrzeug“, eine besondere Versicherung und eine jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung. Nimmt man sich einen Mietwagen, findet sich deshalb in den Fahrzeugpapieren ein solcher Eintrag „Selbstfahrervermietfahrzeug“. Der Bundesverband der Autovermieter ist zu der Überzeugung gelangt, dass nach aktueller Rechtslage auch im Rahmen des Carsharing „privat“ vermietete Fahrzeuge, wie sie in immer mehr Internetplattformen angeboten werden, so zugelassen sein müssen.

Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Carsharing-Plattformen das wissen. Wir hatten Betreiber darum gebeten, ihre Kunden - die „privaten“ Vermieter - in den Teilnahmebedingungen über diese gesetzlich vorgegebenen Bedingungen der „privaten“ Autovermietung zu informieren. Die betroffenen Plattformen weisen diese Pflichten jedoch bisher in der Regel von sich oder ignorieren sie – soweit wir das erkennen können. So scheint bisher kein einziger „privater“ Vermieter darüber informiert zu sein, dass sein im Rahmen des Carsharing angebotenes Fahrzeug die Voraussetzungen einer Vermietung nicht besitzt und er einen Verstoß gegen mehrere Vorschriften begehen könnte, sofern er das Fahrzeug tatsächlich ohne Einhaltung der oben genannten gesetzlichen Vorgaben vermietet.

Um diese gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen, wurde vor einiger Zeit der Rechtsweg beschritten. Es gab ein Gerichtsverfahren am Landgericht Berlin zu der Frage, ob zur sogenannten privaten Vermietung vorgesehene Fahrzeuge als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen sein müssen und ob den Plattformbetreibern aufzugeben ist, ihren Kunden dies mitzuteilen und auch durchzusetzen. Das Landgericht Berlin hat unsere Auffassung nicht bestätigt. Wir hielten und halten das Urteil für falsch. Der Bundesverband der Autovermieter hatte sich jedoch nicht dazu entschließen können, dagegen in Berufung zu gehen, unterschiedliche Interessen innerhalb des Verbandes spielten hier eine wichtige Rolle.

Aktuelle juristische Argumentationen stützen unsere Auffassung. Das zeigt der Blick auf die Auseinandersetzungen von betroffenen Branchen und Staaten gegen verschiedene Geschäftsmodelle von Uber. Eine wichtige Frage ist dort, ob Uber ein Anbieter oder nur eine technische Plattform ist. Das ist übertragbar auf die private Autovermietung und das Landgericht Berlin vertrat eine Auffassung, die höchstrichterlich wohlmöglich anders gesehen wird. 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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