Der BAV veröffentlicht alljährlich eine Einschätzung der Marktentwicklung für das vergangene Jahr. Hier die Zahlen für 2008...
weiterlesen...Dem BAV liegt ein neues Expertengutachten vor, welches klar bestätigt, dass für Autovermieter keine Aufzeichnungspflicht bei internen Fahrten besteht. Für den BAV ist diese Frage nun endgültig beantwortet...
weiterlesen...Aktuelle Info zu Winterreifen...
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Nach einer Information des Bundesverkehrsministriums ist eine Einigung mit den Bundesländern erfolgt, dass "interne Fahrten" von Autovermietern (bei Fahrzeugen, di eigentlich der Aufzeichnungspflicht mit dem Digitalen Tachografen unterliegenden) nicht aufzeichnungspflichtig sind, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Bedingungen: ...
weiterlesen...Die Fraunhofer-"Marktpreisliste Mietwagen Deutschland 2008" -
Taugliches Instrument zur schadenrechtlichen Marktpreisermittlung?
von Rechtsassessor Joachim Otting, Hünxe
Straßenverkehrsrecht 12/2008, S. 444 ff.
Ergebnis:
Untauglich als Schätzgrundlage von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen
Aufsatz von Rechtsanwalt Ulrich Wenning:
Prüfungsschema für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall unter Berücksichtigung der BGH- und Instanzrechtsprechung,
NZV 02-2009, Seite 62 ff.
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Laut einem betriebswirtschaftlichen Gutachten zur Feststellung der Kosten des Anbieters von Fahrzeugzustellungen sind ca. 55 Euro pro Zustellung/Abholung (einfache Fahrt) an Kosten realistisch. Darunter ...
weiterlesen...Die Umweltprämie wird auch gezahlt, wenn sich der Käufer für einen ehemaligen Mietwagen ...
weiterlesen...Die Arbeit des BAV ist wertvoll - so sagt man es uns und das freut uns sehr. Viele der Informationen sollen breit gestreut werden, das ist im Interesse aller Unternehmen. Doch die Arbeit des Verbandes ist nicht zum Nulltarif zu haben. Hierfür zahlen die Mitglieder entsprechend ihrer Kraft.
Um den Mitgliedern im Gegensatz zu Dritten einen besonderen Service zu erweisen, werden wir zukünftig vertiefte Informationen nur noch im internen Bereich zur Verfügung stellen. Auch auf die regelmäßigen BAV-Newsletter wird dort zugegriffen werden können. Gleichzeitig fungiert dieser Bereich als Archiv für ältere Beiträge und mitgelieferte Dateien. Den Zugang (Passwort) haben wir per Post am 02.04.2009 versendet.
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Der ADAC betreibt eine eigene Kraftfahrtversicherung. Wie nahezu alle reguliert sie nun wohl nur noch Mietwagenkosten nach Fraunhofer, obwohl die Probleme dieser Liste bekannt sein müssen. Damit beschneidet die ADAC-Versicherung ...
weiterlesen...Die strategische Bearbeitung für die Schadenregulierung wichtiger Vorgänge durch die Versicherer unter enger Zusammenarbeit mit führenden Rechtsanwaltskanzleien erfolgt wohl zunehmend unter Inkaufnahme von Falschinformation und Irreführung. Das belegt folgender Fall:...
weiterlesen...... weil Versicherungen nichts zu verschenken haben (oder anders ausgedrückt: weil sie nur vollständig zahlen, wenn man sie dazu zwingt).
Hier die Argumente für den Verbraucher: http://www.altonatv.de/rechtstipps/
Die VHV-Versicherung ist in Bezug auf den Ideenreichtum, mit dem einem Geschädigten Schadenersatz vorenthalten wird, ein repräsentatives Beispiel für die Deutschen Kraftfahrtversicherer.
weiterlesen...Der Deutsche Anwaltverein hat untersuchen lassen, wie ca. 5.000 Verkehrsanwälte das Regulierungsverhalten von deutschen Kraftfahrt-Kasko-, Kraftfahrt-Haftpflicht- und Rechtschutzversicherungen beurteilen.
Das Ergebnis ist wenig überraschend. Unter den "weit abgeschlagenen" Versicherungen finden sich natürlich diejenigen, die erfahrungsgemäß einen rechtzeitigen und angemessenen Schadenersatz häufiger "versagen", d.h. zu selten rechtzeitig und zu selten freiwillig und in der angemessenen Höhe bezahlen.
Zu nennen sind zu aller erst die ...
weiterlesen...Beitrag wurde am 12.08.2009 ergänzt um das Beschluss-Dokument. Die Versicherung hat die Restforderung nun anerkannt...
weiterlesen...Es ist eine Tatsache und sie ist nachvollzehbar: In Krisenzeiten reduzieren die Unternehmen der Branche ihren Fuhrpark, arbeiten verstärkt an der Auslastung und versuchen ersthaft, die Preise anzuheben. So sind Nachteile durch gestiegene Finanzierungskosten, Nachfragerückgänge und Auswirkungen der Abwrackprämie zu schultern. Beispielhaft hat BILD darüber berichtet, auch in der Online-Ausgabe, ...
weiterlesen...Nach unserer Auffassung sind folgende Argumente auch geeignet, die mangelnde Eignung der Fraunhofer-Erhebung 2008 für die tatrichterliche Schätzung zu verdeutlichen:
Die 80.000 Internetpreise in Fraunhofer sind für 93% der Geschädigten unerheblich, da sie nicht auf Preise eines Teilmarktes verwiesen werden können, der für sie ohne eine Kreditkarte nicht zugänglich ist.
Die Verbreitung und Nutzung von Kreditkarten ist keineswegs stetig steigend. Selbst der Umsatz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Deutschland ist von 1999 bis 2006 lediglich von ca. 28.000 Mdr. Euro auf 36.000 Mrd. Euro gestiegen. Der Umsatzanteil der Kreditkarten liegt dort sogar ...
weiterlesen...Die in Deutschland tätigen Versicherungsgesellschaften, die nach Verkehrsunfällen für Schäden im Rahmen einer Haftpflichtversicherung aufkommen müssen, sind bundesweit und in immer stärkerem Ausmaß darauf bedacht, ...
weiterlesen...Essen. Verbraucherschützer warnen: Die deutschen Kfz-Versicherer tricksen zunehmend bei der Regulierung von Haftpflichtschäden und schrecken auch nicht davor zurück, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
weiterlesen...Zu den Dienstleistungen des BAV gehört die Entwicklung rechtssicherer Formulare, wie Mietvertrag, Übernahmeprotokoll und Abtretungserklärung. Diese sind grundlegend neu erarbeitet worden, da mit dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Bestimmungen und der Fortentwicklung der Rechtsprechung die alten Formulare nicht mehr verwendbar sind. Von der Verwendung anderer Formulare, die teilweise von ehemaligen Kooperationspartnern mit dem Anschein des BAV angeboten werden, ist dringend abzuraten. Weder die dort verwendeten AGB, noch die Inhalte der Formulare entsprechen unserem aktuellen Rechtswissen. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an. Es geht dabei um Ihre Forderungen aus Verträgen und Abtretungen.
Mitglieder des Verbandes finden hierzu weitere Informationen unter "Formulare" nach Anmeldung im internen Bereich der Internetseite.
http://www.bav.de/aktuelles/formulare.html
Ihr BAV
Versicherer kürzen mit Hilfe externer Dienstleister zumeist willkürlich und unberechtigt Rechnungen zusammen. Ein Aufruf von autorechtaktuell.de sucht Wege aus der Lethargie vieler Unternehmen, die mangels konkreter Möglichkeiten und Streitmasse bis heute passiv die Dinge mit sich geschehen lassen. Hier wird also eine mögliche Lösung angeboten.
Die Rückversicherung SwissRe mahnt die Kraftfahrtversicherer auf dem deutschen Markt, ihren Prämienwettkampf zu überdenken. Als Rückversicherer sieht man nicht tatenlos zu, wie die Prämien immer weiter in den Keller getrieben werden, um statt auf Qualität und Ergebnis weiter auf Masse und Wachstum um jeden Preis zu setzen.
Zitat von
weiterlesen...Wie kann ein Anwalt, der wirtschaftlich von Aufträgen der Versicherungswirtschaft abhängig ist, auch ...
weiterlesen...Immer offener gehen Versicherer dazu über, im Schadenfall die Regulierung zu verzögern oder entgegen geltender Rechtsprechung den Schadenersatz zu kürzen. Dazu ein Zitat aus dem Anwaltsblatt 1-2010, Seite 29 von Michael Bruns, Redakteur von Test (Zeitschrift der Stiftungs Warentest):
"Da auf der Einnahmenseite nur schwer Zuwächse zu erzielen sind, wird bei den Ausgaben angesetzt... Statt zügig zu regulieren, wird gekürzt, bestritten, abgelehnt, gefeilscht und vor allem auf Zeit gespielt."
"...Versicherer scheinen ...Zermürbungstaktik zu fahren"
Die offensichtlich rückgängige Bereitschaft der Versicherer, im Leistungsfall unproblematisch zu regulieren, dürfte über kurz oder lang zu der Frage der Verbraucher führen, warum sie denn versichert seien, wenn im Fall der Fälle sowie nur Ärger droht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Doch könnte es sein, dass sich im Hinterkopf eine katastrophale Einstellung zum System Versicherung an sich einstellt. Das wäre sicher auch nicht ganz unbegründet.
Offener Brief des Autovermieterverbandes BAV an die Fa. Enterprise rent a car
Sehr geehrter Herr Snyder,
sehr geehrte Verantwortliche bei Enterprise,
durch extrem überzogene Abrechnungspolitik kommt die Branche der Autovermieter leider schwer zu Schaden. Eine mir vorliegende Abrechnung Ihres Unternehmens einer Vermietung aus 2009 über ca. 10.000 Euro für die Vermietung eines Kompaktfahrzeuges für ca. einen Monat ist mir in dem Zusammenhang völlig unverständlich.
Gemeinhin sind es die mittelständischen Unternehmen, denen von den Versicherungen überzogene Abrechnungen unterstellt werden. Der dem zugrunde liegende Vergleichsmaßstab für den Versicherer sind dann allerdings Preisvorstellungen ab 29 Euro pro Tag, die normalerweise mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden können. (Link: Siehe Beispiele solcher Schreiben) Miteinander ins Verhältnis gesetzt sind das: Ca. 1.000 Euro zu 10.000 Euro oder 1:10.
Ca. 1.000 Euro ergeben sich, wenn man den Tagessatz für einen Mietwagen (aus den Regulierungsschreiben der Versicherer an Geschädigte als richtig unterstellt) hochgerechnet auf einen Monat. Von den Versicherern werden standardmäßig 29 Euro für kleinste Fahrzeuge und 99 Euro für beispielsweise einen Porsche immer wieder mit dem Hinweis zur Vorsicht bei der Anmietung nach Unfällen an den Geschädigten genannt, dass Anmietungen über der Marktüblichkeit einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Schadenminderung bedeuten. Ich zitiere sinngemäß: Wenn Sie einen Mietwagen benötigen, vergleichen Sie die Preise. Von der Firma Enterprise, Tel. ... erhalten Sie ein Fahrzeug ab 29 Euro pro Tag."Damit wird Druck auf den Geschädigten aufgebaut, sich bei höheren Angeboten an den Versicherer zu wenden, da erdann helfen könne mit allen negativen Folgen der verlorenen Dispositionsfreiheit
Ihre Abrechnung ist zehn Mal höher (über 300 Euro pro Tag für einen Monat), als den Geschädigten also von den Versicherungen mit tausendfachen wirkungsvollen Hinweisschreiben mit dem Hinweis auf günstige Preise bei Enterprise beigebracht werden soll. Gleichzeitig legen die allermeisten Versicherer - anders als anscheinend bei Ihnen - gegenüber mittelständischen Unternehmen eine gnadenlose und zumeist ungerechtfertigte Kürzungs-, ja fast Austrocknungspolitik an den Tag. Wie passt das zusammen?
Dass eine solche Abrechnung Ihres Unternehmens vom Zehnfachen, des sonst freiwillig bezahlten Betrages, nicht zu einem Rechtstreit führt, lässt mich vermuten, dass die sonst üblichen Preisnennungen gegenüber den Geschädigten auf Niveau Nutzungsausfall damit subventioniert werden. Sollte es eine andere Erklärung geben, können Sie mir und allen interessierten Lesern diese zur Veröffentlichung auf unserer Webseite gern zukommen lassen. Gibt es keine andere Erklärung, kündige ich Ihnen an, dass wir uns für solche Fälle weiterhin interessieren und sie gern auch zur Beantwortung der Frage der Lauterkeit der Schadenregulierungspraktiken dokumentieren.
Mit den besten Wünschen für die Autovermietung
Michael Brabec,
BAV
Die Firma Expert Automotive bietet einen Schutz gegen Fehlbetankungen ...
weiterlesen...Unglaubliche Vorgänge häufen sich. Bekommt die Rechtsprechung das Verhalten von Versicherungen noch in den Griff?
Versicherer haben ein berechtigtes Interesse, ungerechtfertigten Überteuerungen bei der Abrechnung von Verkehsunfällen zu begegnen. Doch dabei schießen jedoch sie immer mehr über das Ziel hinaus. Sie geben Geschädigten zum Beispiel täglich in hunderten Fällen und unaufgefordert unrealistische Preisvorgaben. Dazu werden diese an Unfallstellen angerufen, per Fax mit Hinweisen "versorgt" oder in Briefen mit Fehlinformationen informiert.
Das Ziel sind vor allem die Steuerung des Geschädigten in bestimmte Vertragswerkstätten und in Bezug auf Mietwagenkosten der Versuch, sie von der Vermietung abzuhalten bzw. zur Anmietung auf den Versicherer zuzugehen.
Regelmäßig heisst es in Briefen der HUK Coburg sinngemäß (siehe Anlage):
"Kosten sind nicht uneingeschränkt erstattungsfähig, vergleichen Sie die Preise, damit Sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Rufen Sie uns lieber an." Angeblich stehen dem Unfallopfer Angebote ab 25 Euro am Tag zur Verfügung. Geht der Geschädigte mangels erfolgreicher Suche nach diesen Angeboten darauf ein und wird ihm tatsächlich - vermittelt durch den Versicherer - ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, sind die abgerechneten Beträge durchaus teurer.
Verbraucher, Geschädigte und Autovermieter werden dadurch systematisch betrogen um ihre Möglichkeiten der Schadenbehebung in EIgenregie, um faire Marktbedinungen und um einen Teil des zustehenden Schadenersatzes.
Unter der Überschrift "Ärger mit der Kfz-Versicherung" wird im folgenden ...
weiterlesen...
Die deutschen Autovermieter sind bedeutende und stets verlässliche Abnehmer von Neufahrzeugen. Das Angebot der Unternehmen...
Das seit 01.07.2008 gültige Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat die Geltendmachung von eigenen Forderungen bei Versicherungen nach Unfällen...
weiterlesen...Die Urteilsdatenbank unter http://urteile-network.de/urteilsdatenbank_bav/Suchmaske.php enthält nun fast 2.400 Urteile (Stand Mitte Juni 2010) nach Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Haftpflichtversicherern wegen zurückgehaltener Mietwagenkosten.
Darunter befinden sich ca. 800 Urteile, in denen die Abrechnung des Versicherers nach der Fraunhofer-Erhebung von Gerichten zurück gewiesen wurde.
Enthalten sind auch: ...
weiterlesen...Wir stellen uns vor.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.
Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.
BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel. 030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99
Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.
Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“
In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010
Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...