Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 02-24

Kammergericht Berlin 22 U 71/22 vom 08.01.2024

1. Zur Bestimmung der Höhe erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach einem Unfall sind die Fraunhofer-Liste und das Mischmodell nicht anwendbar.
2. Der von der Beklagten zu zahlende Schadenersatz bzgl. Mietwagenkosten bestimmt sich nach der Schwacke-Liste.
3. Der Verweis der Beklagten auf die Fraunhofer-Liste kann den von ihr zu verlangenden konkreten Sachvortrag nicht ersetzen, warum die von den Geschädigten mit der Klägerin vereinbarten Mietwagentarife unangemessen hoch gewesen sein sollen.
4. Eine Erkundigungspflicht nach günstigeren Angeboten besteht für Geschädigte erst bei einer deutlichen Überteuerung des vorliegenden Angebotes.
5. Kosten erforderlicher Nebenleistungen für Winterreifen und Navigation sind ebenso erstattungsfähig.
6. Der Anspruch auf Kostenerstattung nach außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit ist berechtigt. 

Zusammenfassung: Das Berliner Kammergericht hebt eine Entscheidung des Landgericht Berlin auf, das die zu erstattenden Mietwagenkosten mit dem Mischmodell geschätzt und dem Kläger Nebenkosten versagt hatte. Der Kläger aus abgetretenem Recht argumentierte gegen die Verwendbarkeit der Fraunhofer-Liste erfolgreich mit dem BAV-Gutachten zu Internetpreisen 2020 in seiner Region.

Bedeutung für die Praxis: Nochmals hat das Berliner Kammergericht das Mischmodell abgelehnt, nachdem ihm vom Kläger das BAV-Gutachten und weitere Argumente gegen die Anwendbarkeit der Fraunhofer-Liste (bezogen auch auf das Mischmodell Fracke) vorgelegt wurden. Das ist von großer Bedeutung, weil sich andere Gerichte derzeit noch eher schwer tun, ihren eingetretenen Pfad (wir machen Mischmodell wie unser Obergericht) zu überdenken. In solchen Verfahren wird (falsch) in den Urteilsgründen behauptet, das BAV-Gutachten wäre nicht mit der Fraunhofer-Liste vergleichbar. Nicht so beim Kammerbericht, dem Oberlandesgericht von Berlin. 
Der Kläger hat - will er die Nichtanwendbarkeit von Fraunhofer entsprechend der BGH-Linie darstellen - nicht nur die Aufgabe, die Fehler der Liste zu benennen. Darüber hinaus muss er die Fehler belegen und deren konkrete Auswirkungen auf den zu entscheidenden Fall verdeutlichen. Das BAV-Gutachten zeigt konkrete Internetbeispiele auf und bildet für den regionalen Markt des Geschädigten Werte für Minimum, Mittelwert und Maximum. Diese werden mit den Werten aus Fraunhofer verglichen. Das Kammergericht sieht das als ausreichend konkreten Sachvortrag an, wie vom BGH gefordert.
Die Berechtigung auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren ergibt sich für mehrere separate Schadenfälle jeweils in Höhe einer 1,3-Gebühr zuzüglich Auslagenpauschale.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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