Privatcarsharing und Fahrzeugzulassung

Der Bundesverband der Autovermieter will gerichtlich durchsetzen, dass Kraftfahrzeuge, die regelmäßig vermietet werden, auch als Mietwagen zugelassen sind.

Darüber haben wir kürzlich auf unserer Internetseite berichtet. Nicht richtig ist die Interpretation, dass Autovermieter oder gar "die" Autovermieter gegen privates Carsharing vorgehen würden. Denn wir bitten lediglich um Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Darüber sind die uns bekannten Plattformbetreiber informiert.

Im Gegenteil kann jedwede Form von Carsharing einen positiven Effekt auch auf die Branche der Autovermieter nach sich ziehen. Denn je mehr Mobilität ohne den Besitz eines eigenen Fahrzeuges möglich wird, um so größer wird auch das Potential erwartet für die Anmietung neuer, verbrauchsarmer, komfortabler und mit hervorragendem Service vermieteter Fahrzeuge bei gewerblichen Autovermietern zum Beispiel für Urlaub, Wochenende oder die Beförderung von sperrigen Gütern. Deshalb sehen wir eine positive Ergänzung von Ultrakurzzeitmiete (Carsharing) und traditioneller Autovermietung - bei Einhaltung der vorgegebenen Regeln, auch zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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