Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 24-24
Landgericht Saarbrücken 6 O 279/23 vom 02.05.2024
1. Der berechtigte Fahrer ist zu vollständigem Schadenersatz für den am Mietfahrzeuge durch eine Trunkenheitsfahrt entstandenen Schaden zu verurteilen.
2. Die vertraglich vereinbarte Haftungsreduzierung auf eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall greift nicht bei einer Nutzung des Mietwagens mit einem Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille.
3. Der Verweis des Beklagten auf einen aus seiner Sicht als Arbeitnehmer dem das Fahrzeug vom Mieter / Arbeitgeber überlassen wurde ungültigen Mietvertrag wird vom Gericht zurückgewiesen.
4. Der Fahrer kann sich auch nicht darauf berufen, dass er als im Mietvertrag eingetragener Fahrer die Mietbedingungen nicht kannte.
5. Bei einer Fahrt unter absoluter Fahruntüchtigkeit ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen und bei der Schwere des Verschuldens greift die mietvertraglich vereinbarte Haftungsreduzierung nicht.
6. Der zum Schadenersatz zu verurteilende Mieter hat auch die Kosten der Schadenfeststellung durch den Sachverständigen, die Schadenpauschale und Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit zu erstatten.
Zusammenfassung: Das Landgericht Saarbrücken verurteilte einen Alkoholfahrer mit 1,3 Promille zu 100 Prozent Schadenersatz für Schäden am Mietfahrzeug und Folgekosten. Es half ihm nichts, dass er den Mietwagen von seinem Arbeitgeber gestellt bekam und daher wie er meinte die Mietbedingungen zur Haftungsreduzierung nicht kannte.
Bedeutung für die Praxis: Fahrten von Mietern unter Einfluss von Rauschmitteln sind ein stete Bedrohung für den Autovermieter. Nicht nur die Schäden am vermietetem Gut, auch Schäden bei Dritten bedeuten letztlich hohe Kosten in der Autovermietung, die es so gut es geht an den Mieter weiterzugeben gilt. Daher ist es wichtig, die Mietbedingungen richtig zu formulieren und darüber hinaus den Mietern die Folgen von Obliegenheitsverletzungen wie diese vor Augen zu führen: Wer alkoholisiert fährt, gefährdet nicht nur Eigentum und Gesundheit anderer, sondern auch seine private wirtschaftliche Existenz. Urteile wie dieses zeigen auch den mittelständischen Unternehmen, dass es sich lohnen sollte, in solchen Fällen mit hochwertigem Anwaltsbeistand aufs Ganze zu gehen. Der Mieter wird den Betrag mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bezahlen können, aber er wird für lange Zeit kein Auto mehr mieten.