Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 33-20

Amtsgericht Wolfenbüttel 16 C 123/20 28.07.2020

1. Aufgrund der vorgelegten Abtretung "erfüllungshalber" und den verwendeten Formulierungen ist die Aktivlegitimation der Klägerin  gegeben.
2. Die Formulierungen der Abtretungsvereinbarung beziehen sich lediglich auf den Schadenersatzanspruch aufgrund Mietwagenkosten und sind damit konkret bestimmt.
3. Die Abtretungsformulierungen sind auch nicht als Verstoß gegen das Transparenzgebot zu verstehen und das Rechtsgeschäft ist daher nicht als nichtig anzusehen.
4. Die Schätzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten zur Erlangung der erforderlichen Ersatzmobilität erfolgt anhand des Mittelwertes aus Schwacke und Fraunhofer.
5. Aus einer Anmietung und Geltendmachung auf diesem Preisniveau kann keine Verletzung der Schadenminderungspflicht gefolgert werden.
6. Kosten für erforderliche Nebenleistungen (Zustellen/Abholen, Winterreifen und Haftungsreduzierung) sind vom gegnerischen Haftpflichtversicherer in Höhe der Werte der Schwacke-Liste zu erstatten.

Zusammenfassung: Das Amtsgericht Wolfenbüttel weist die Angriffe der Beklagten gegen die Aktivlegitimation der Klägerin zurück. Die Abtretungsvereinbarung wird in allen diskutierten Punkten als wirksam und gültig angesehen. Die Schadenhöhe bzgl. Kosten eines Ersatzfahrzeugs wird mit dem Mittelwert aus den gängigen Listen geschätzt (Grundpreis). Kosten von erforderlichen Nebenkosten sind ebenso erstattungsfähig.

Bedeutung für die Praxis: Die Formulierungen in Abtretungen sind weiter in intensiver Diskussion bei den Gerichten. Haftpflichtversicherer, auch wenn sie Forderungen aus einer Abtretung zunächst teilweise regulieren - versuchen in den Prozessen weiterhin, die Aktivlegitimation der Kläger in Abrede zu stellen. Hier und da gelingt ihnen das derzeit, denn manche Abteilungen an Amtsgerichten steigen darauf ein. Kläger sind inzwischen auf Klärungen in einigen derzeit anhängigen Berufungsverfahren in unterschiedlichen Gerichtsbezirken aus. Umso wichtiger sind Entscheidungen, in denen die Gerichte den Auffassungen der Haftpflichtversicherer entgegen treten. Entscheidend dürfte es sein, den Gerichten zu verdeutlichen, dass der BGH die von den Vermietern verwendeten Abtretungen - anders als bei den Sachverständigen - bis dato nicht beanstandet hat und es sich hier nicht um eine mehrstufige Abtretung an ein lediglich auf Inkasso ausgerichtetes Unternehmen handelt und damit die Intensität der Transparenzdiskussion aus Sicht des Geschädigten überzogen ist, wenn man berücksichtigt, dass sich die Anwendung von Abtretungen auch im Interesse von Geschädigten etabliert hat.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben