Landgericht München II, 8 S 5080/09 vom 03.03.11
- Laut eingeholtem Gerichtsgutachten bewegt sich der Marktpreis im Niveau des Schwacke-Mietpreisspiegels.
- Für Fragen der Schadenminderungspflicht (hier keine zwei Kreditkarten für Vor-Finanzierung) ist die Beklagte beweisbelastet.
- Ein Tarif 13 % oberhalb des erforderlichen Betrages (Normaltarif zuzüglich unfallbedingtem Aufschlag und zuzüglich Nebenkosten) löst keine besondere Erkundigungspflicht nach Vergleichsangeboten des Geschädigten aus.