Fachaufsatz in der Straßenverkehrsrecht 2011: Brabec, LG Mönchengladbach gegen Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer

1. Eine Schätzung von Mietwagenkosten durch Bildung eines Mittelwertes aus Schwacke und Fraunhofer ist nicht angemessen.
2. Die in der Rechtsprechung erwähnte nicht anonymisierte Abfrage der Daten durch Schwacke ist ohne Einfluss auf die Daten, da zwischen Schwacke 2003 und Schwacke 2007 normale Preissteigerungen festzustellen sind.
3. Die Schwacke-Liste hat den Vorteil, nicht immer verfügbare Internettarife unberücksichtigt zu lassen und auf dreistellige PLZ-Gebiete zu differenzieren.
4. In ihrer Ansicht sieht sich die Kammer durch die Nachteile der Fraunhofer-Liste bestätigt.
5. Internetangebote gebieten mangels Vergleichbarkeit keine gewichtigen Bedenken gegen die Anwendung der Schwacke-Liste.

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