Mit Beschluss OLG Bamberg 5 U 118/09 vom 19.08.2009 wird das Urteil der Vorinstanz bestätigt und die Berufung - in der vornehmlich Fraunhofer thematisiert ist - vollständig zurück gewiesen.
Mit Beschluss OLG Bamberg 5 U 118/09 vom 19.08.2009 wird das Urteil der Vorinstanz bestätigt und die Berufung - in der vornehmlich Fraunhofer thematisiert ist - vollständig zurück gewiesen.