9. Senat OLG Köln lehnt die Schätzung mit Fraunhofer ab

In einer aktuellen Entscheidung hat der 9. (Versicherungs-) Senat des OLG Köln eine Schätzung von Mietwagenkosten nach der Fraunhofererhebung abgelehnt.

Für Mitglieder des Verbandes ist die Entscheidung im internen Bereich kommentiert. http://www.bav.de/aktuelles/intern/675-olg-koeln-9-u-14109-vom-23022010-lehnt-fraunhofer-ab.html

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