LG Nürnberg-Fürth gegen Fraunhofer (346), Berufung erfolgreich, Revision zugelassen, Schwacke+ (2007), Pauschalaufschlag nicht eingeklagt, Nebenkosten+ (Winterreifen, Zustellen), Verweis auf Direktvermittlung abgelehnt


LG Nürnberg-Fürth 8 S 1170/09
- Das Landgericht hielt das Angebot der Versicherung an den Geschädigten zur Mobilität nach einem Unfall nicht für konkret genug, sodass dieser sich bei der Schadenregulierung nicht auf den dort zu erzielenden Preis verweisen lassen muss.
- Geschätzt wird somit der Normaltarif (Aufschlag war nicht eingefordert), dieser mittels Schwacke 2007, ausdrücklich nicht mit Fraunhofer.
- Internetangebote sind kein hinreichender Einwand gegen Schwacke, da diese auslastungsmaximierend nur einen Augenblickspreis darstellen und unklar ist, ob sie tatsächlich verfügbar waren.
- Geschädigter kann zudem aufgrund von mangelnder Verbreitung nicht auf das Internet verwiesen werden, zudem SIcherheitsbedenken gegen den Einsatz von Daten im Internet.
- Das Gericht hat die Revision zugelassen, der BGH möge entscheiden, ob die Auffassung des Gerichtes zur mangelnden Annahmefähigkeit der Direktvermittlungangebote der Versicherer richtig ist.

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