LG Zwickau gegen Fraunhofer (333), Bestätigung AG Zwickau v. 31.01.2009: Schwacke+

LG Zwickau 6 S 48/09 vom 29.06.2009
Das Gericht bestätigt das angefochtene Urteil vor allem dahingehend, dass das Amtsgericht nach Auseinandersetzung mit den Vorzügen und Nachteilen der Schätzgrundlagen nach tatrichterlichem Ermessen Schwacke nutzen konnte, da die Beklagte nicht mit konreten Tatsachen aufgezeigt hat, dass die verwendete Schätzgrundlage im konkreten Fall zu falschen Ergebnissen führt.
Der Hinweis der Beklagten auf niedrigere Angebote, zu erhalten bei der Beklagten, ist nicht konkret vorgetragen worden. Es hätte möglicherweise Beweis erhoben werden müssen, welches Angebot welches Anbieters passend zum Fall verfügbar war.

Beschluss ansehen