OLG Stuttgart gegen Fraunhofer (312), Schwacke+ (2007), Pauschal-Aufschlag+ (20% wegen Unfallersatz-Besonderheiten wie Vorfinanzierung, Keditkarte nicht zumutbar, Anmietung außerhalb Öffn.-zeit), Nebenkosten+ (Haftungsreduzierung)

OLG Stuttgart 3 U 30/09 vom 08.07.2009
Normaltarif wird mittels Schwacke 2007 geschätzt. BGH hat dazu mehrfach entschieden.
Fraunhofer: Es erscheint im Übrigen schon im Ansatz zweifelhaft, ob der Mietpreispiegel des Fraunhofer-Institutes eine geeignete Schätzungsgrundlage bilden kann. Denn das Fraunhofer-Institut hat sich bei der Internet-Recherche auf Internet-Portale beschränkt, die eine verbindliche Buchung erlauben und damit auf die ... namhaften und großen Anbieter.... Außerdem beschränkt sich... auf 2-stellige, hinsichtlich telefonischer Erhebung auf 1-stellige Postleitzahl-Bereiche, sodass die Gefahr besteht, dass regionale Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es kommt hinzu...eine Vorbuchungszeit von einer Woche... Schließlich handelt es sich um eine von der Versicherungswirtschaft in Auftrag gegebene Studie, deren Unabhängigkeit und Neutralität in  Frage gestellt werden kann. (
Anmerkung: Die geäußerten Bedenken aus OLG München, und OLG Köln sind dabei ebenso bekannt, wie die Auffassungen von Buller und ADAC-Vertragsanwalt Reittenpiess).
UE-Aufschlag: Schädiger trägt die Beweislast in Fällen, in denen die Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifes grundsätzlich gerechtfertigt erscheint und durch einen Aufschlag zum Normaltarif geschätzt werden kann, wenn der Schädiger geltend macht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif ohne weiteres zugänglich gewesen sei. Mehrleistungen wurden dargelegt: Vorfinanzierung, Vermietung außerhalb Geschäftszeiten, höherer Personalaufwand. -> Aufschlag 20%.
Nebenkosten der Haftungsreduzierung nach Schwacke geschätzt.
Ersparte Eignkosten sind nicht in Abzug zu bringen, da niedrigere Fahrzeuggruppe.

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